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31. August 2015

Georg Friedrich Händel: Die komplette Kammermusik (L'Ecole d'Orphée, 1991)

Händels Stil war von Anfang an der eines Dramatikers; die gründliche kontrapunktische Schulung ist zeitlebens das selbstverständliche und virtuos behandelte Fundament, nicht das Wesentliche seiner Sprache gewesen. Die großen Kammermusikwerke sind bei Händel nicht die der kontrapunktischen Logik und der Durchformung des Details, sondern die des erfüllten melodischen Augenblicks, der großen und pathetischen, aber auch eleganten und tänzerisch-beschwingten Melodik.

Triosonaten op. 2

Die 6 Sonaten op. 2 erschienen zuerst um 1730 mit der Verlagsangabe von Jeanne Roger in Amsterdam, um 1732 in einer revidierten Fassung mit der Verlagsangabe von Walsh in London. Die Angabe der ersten Version war eine Mystifikation, wahrscheinlich von Händels »Haus-Verleger« Walsh selbst inszeniert, um einen holländischen Raubdruck vorzutäuschen und Händel so zu zwingen, einer korrekten Londoner Ausgabe zuzustimmen. Die Sonaten sind zweifellos echt, stammen aber aus verschiedenen Schaffensperioden und waren nie als Opus gedacht (Tonarten: h g B F g g). Die Nr. 2 in g-Moll ist angeblich ein Jugendwerk, vielleicht das älteste, das wir von Händel besitzen; Charles Jennens, der dem Komponisten in dessen späteren Jahren nahestand, hat auf einer Kopie vermerkt »Composed at the Age of 14«.

Triosonaten op. 5

Die 7 Sonaten op. 5 wurden 1739 von John Walsh junior veröffentlicht, sicherlich mit Zustimmung Händels, der für einige der Stücke neue Sätze komponierte oder ältere neu bearbeitete, die meisten Sätze aber aus anderen Kompositionen übernahm, vor allem den Ouvertüren zu den Chandos-Anthems (1717/18) und den Ballettmusiken der Opern und Opern-Pasticci der Spielzeit 1734/35 (»Arianna in Creta«, »Oreste«, »Ariodante«, »Aleina«, »Terpsichore«, »Il pastor fido«), dem Oratorium »Athalia« (1733) und einigen anderen Quellen. Die bunten Satzfolgen, die Zahl von 7 (statt 6 oder 12) Sonaten unter einer Opus-Nummer, vor allem der Rückgriff auf Ballett-Nummern mit ihrem natürlichen orchestralen, von der »klassischen« Triosonate weit entfernten Satz lassen die Werke eher als Trio-Auszüge bereits erprobter Erfolgsstücke denn als vollwertige Kammermusik erscheinen. Andererseits enthalten gerade diese Sonaten, eben wegen ihrer Nähe zum Ballett, eine Fülle einfacher, melodisch und rhythmisch unmittelbar wirkender, ja zündender Musik.

Die »Dresdner« Triosonaten

Die drei Werke für zwei Violinen und b.c. in F, g und E sind nur in Handschriften der Sächsischen Landesbibliothek Dresden überliefert. Die Sonate F-Dur ist ein bedeutendes Werk, das im plötzlichen Wechsel von kontabler Melodik zu eckigen Sprüngen (1.Satz), im Einschalten freier und modulierender Abschnitte und dramatischer Generalpausen (2. und 3.Satz) und in der Virtuosität des Finales einen jugendlichen Überschwang zeigt, zu dem die vorgeschlagene Datierung (Italien um 1707) gut passen würde. Alle 4 Sätze, die der klassischen Corelli-Form folgen (Andante – Allegro – Adagio – Allegro), sind später wiederverwendet worden, aber bezeichnenderweise eingreifend umkomponiert, mit einer deutlichen Tendenz zur kontrapunktischen und thematischen Konzentrationen.

Solosonaten

Die 12 Sonaten für ein Melodie-Instrument und Generalbaß, die unter dem Namen Händel publiziert wurden, brachte Walsh auf dieselbe Weise wie Händels Triosonaten auf den Markt: zuerst (um 1730) in einer Ausgabe mit der wahrscheinlich fingierten Verlagsadresse von Jeanne Roger in Amsterdam, dann etwa 2 Jahre später unter dem Namen Walsh und in revidierter Fassung – wobei die Revision hier so weit ging, daß 2 der Sonaten gegen 2 andere ausgetauscht wurden (heute gelten alle 4 als unecht).

Die echten Sonaten in der als Opus 1 bezeichneten Ausgabe sind:

Nr 1: Violinsonate d-Moll (Flötensonate e-Moll)
Grave – Allegro – Adagio – Allegro

Nr 2: Blockflötensonate g-Moll
Larghetto – Andante – Adagio – Presto

Nr 3: Violinsonate A-Dur
Andante – Allegro – Adagio – Allegro
Eine der prächtigsten Sonaten Händels und eine der wenigen, die ausgesprochen virtuose Züge haben.

Nr 4: Blockflötensonate a-Moll
Larghetto – Allegro – Adagio – Allegro

Nr 5: Oboensonate F-Dur (in op. 1 als Flötensonate bezeichnet)
Adagio – Allegro – Adagio – Bourée – Menuetto

Nr 6: Violinsonate (oder Gambensonate) g-Moll (in op. 1 als Oboensonate gedruckt)
Larghetto – Allegro – Adagio – Allegro

Nr 7: Blockflötensonate C-Dur
Larghetto – Allegro – Larghetto – A tempo di Gavotta – Allegro

Nr 8: Oboensonate c-Moll
Largo – Allegro – Adagio – Allegro (Bourée angloise)

Nr 9: Blockflötensonate (oder Violinsonate) d-moll (in op. 1 als Flötensonate in h-Moll veröffentlicht)
Largo – Vivace – Presto (Furioso) – Adagio – Alla breve – Andante – A tempo di Minuet

Nr 11: Blockflötensonate F-Dur
Larghetto – Allegro – Alla siciliana - Allegro

Die Nummern 1 und 2 flossen in die Flötensonate e-Moll ein - in den älteren Ausgaben als Sonate 1a bezeichnet - , die als Autograph (um 1727) überliefert ist.

Nur in handschriftlicher Überlieferung liegen folgende (unbezweifelbar echte) Werke vor:

Violinsonate D-Dur
Affettuso – Allegro – Larghetto – Allegro
Das Autograph ist um 1750 zu datieren; die Sonate ist damit die letzte, die wir von Händel besitzen, und zugleich die bedeutendste.

Blockflötensonate B-Dur (»1. Fitzwilliam-Sonate«)
Courante – Adagio – Allegro

Blockflötensonate d-Moll (»2. Fitzwilliam-Sonate«)
Andante – Andante – Menuett

Blockflötensonate d-Moll (»3. Fitzwilliam-Sonate«)
Largo – Vivace – Furioso – Adagio – Alla breve

Oboensonate B-Dur
Andante – Grave - Allegro

Quelle: Ludwig Finscher: Georg Friedrich Händel. In: Reclams Kammermusikführer, herausgegeben von Arnold Werner-Jensen, Philipp Reclam jun. Stuttgart, 13. Auflage 2005, Seite 175 ff. (natürlich nur in Auszügen)


CD 1, Track 8: Flötensonate Op. 1 Nr. 1b in e moll

TRACKLIST

GEORG FRIDERIC HANDEL
(1685-1759)

CHAMBER MUSIC
(COMPLETE)

L'Ecole d'Orphée


CD 1                                            Total time 74'22 
      
    Flute Sonatas

01. Op. 1 No. 1a in E minor                                11'41 
    Larghetto (adagio)-andante-largo-allegro-presto 

02. Hallenser Sonata No. 1 in A minor                      10'48 
    Adagio-allegro-adagio-allegro 

03. Hallenser Sonata No. 2 in E minor                       6'49 
    Adagio-allegro-grave-minuet 

04. Hallenser Sonata No. 3 in B minor                       7'23 
    Adagio-allegro-largo-allegro 

05. Sonata in D major (HWV 378)                             7'07 
    Adagio-allegro-adagio-allegro 

06. Op. 1 No. 5 in G major                                  7'39 
    Adagio-allegro-adagio-boree-menuetto 

07. Op. 1 No. 9 in B minor                                 14'30 
    Largo-vivace-presto-adagio-alla breve-
    andante-a tempo di minuet 

08. Op. 1 No. 1b in E minor                                 6'50 
    Grave-allegro-adagio-allegro 

L'Ecole d'Orphée:
    Stephen Preston, flute 
    Susan Sheppard, cello 
    John Toll, harpsichord 
    Lucy Carolan, harpsichord 


CD 2, Track 5: Oboensonate in c moll

CD 2                                            Total time 57'42 

    Violin Sonatas - Oboe Sonatas

01. Violin Sonata in A major                                7'09 
    Andante-allegro-adagio-allegro 

02. Violin Sonata in G minor                                6'00 
    Larghetto-allegro-adagio-allegro 

03. Oboe Sonata in B flat major                             6'06 
    Andante-grave-allegro 

04. Violin Sonata in D minor                                6'56 
    Grave-allegro-adagio-allegro 

05. Oboe Sonata in C minor                                  6'11 
    Largo-allegro-bourrée angloise-allegro 

06. Violin movement in A minor                              2'01 

07. Violin movement (allegro) in C minor                    3'00

08. Oboe Sonata in F major                                  7'58 
    Adagio-allegro-adagio-bourrée angloise-menuetto 

09. Violin Sonata in D major                               ll'03 
    Affetuoso-allegro-larghetto-allegro 

L'Ecole d'Orphée:
    John Holloway, violin
    David Reichenberg, oboe
    Susan Sheppard, cello 
    Lucy Carolan, harpsichord 


CD 3, Track 6: Triosonate Op. 2 Nr 6 für 2 Violinen und bc in g moll

CD 3                                            Total time 60'21 

    Trio Sonatas Op. 2
    
01. No. 1 in B minar                                       10'44 
    for flute, violin & b.c. 
    Andante-allegro-largo-allegro 

02. No. 2 in G minor                                        9'35 
    for 2 violins & b.c. 
    Andante-allegro-largo-allegro 

03. No. 3 in B flat major                                  10'40 
    for 2 violins & b.c. 
    Andante-allegro-larghetto-allegro 

04. No. 4 in F major                                       11'20 
    for recorder, violin & b.c. 
    Larghetto-allegro-adagio-allegro-(adagio)-allegro 

05. No. 5 in G minor                                       10'07 
    for 2 violins & b.c. 
    Larghetto-allegro-adagio-allegro 

06. No. 6 in G minor                                        7'55 
    for 2 violins & b.c. 
    Andante-allegro-arioso-allegro 

L'Ecole d'Orphée:
    John Holloway, violin     Micaela Comberti, violin
    Stephen Preston, flute    Philip Pickett, recorder
    Susan Sheppard, cello     Robert Woolley, harpsichord 
    John Toll, harpsichord 

CD 4, Track 1: Triosonate Op. 5 Nr 1 in A Dur

CD 4                                            Total time 70'18 

    Trio Sonatas Op. 5
    
01. No. 1 in A major                                        7'08 
    Andante-allegro-larghetto-allegro-gavotte (allegro) 

02. No. 2 in D major                                        8'08 
    Adagio-allegro-musette (andante, allegro, andante) -
    marche-gavotte (allegro) 

03. No. 3 in E minor                                        9'36 
    Andante larghetto-allegro-sarabande (largo assai)-
    allemande (andante allegto)-rondeau-gavotte (allegro) 

04. No. 4 in G major                                       12'39 
    Allegro-A tempo ordinario (allegro non presto)-
    passacaille-gigue (presto)-menuetto (allegro moderato) 

05. No. 5 in G minor                                       10'23 
    Largo-come alla breve-Iarghetto-a tempo giusto-
    air (andante)-bouree 

06. No. 6 in F major                                       12'14 
    Largo-allegro, adagio-adagio-allegro-andante variatio 

07. No. 7 in B flat major                                   9'20 
    Larghetto-allegro ma non presto-adagio, allegro-
    gavotte (allegro)-menuet (andante allegro) 

L'Ecole d'Orphée:
    John Holloway, violin     Micaela Comberti, violin
    Susan Sheppard, cello     Lucy Carolan, harpsichord 


CD 5, Track 2: Triosonate für 2 Violinen und bc in F Dur

CD 5                                            Total time 65'41 

    Trio Sonatas for 2 violins & b.c.
    
01. Sinfonia in B flat major                               10'29 
    Allegro-adagio-allegro 

02. Trio Sonata in F major                                 10'53 
    Andante-allegro-adagio-allegro 

03. Trio Sonata in C minor  Op. 2 No. 1a                   ll'02   
    Andante-allegro-andante-allegro 

04. Trio Sonata in G minor                                 10'25 
    Andante-allegro-largo-allegro 

05. Trio Sonata in C major                                 12'18 
    Allegro-andante larghetto-allegro-allegro 

06. Trio Sonata in E major                                 10'34 
    Adagio-allegro-adagio-allegro 

L'Ecole d'Orphée:
    John Holloway, violin        Micaela Comberti, violin
    Alison Bury, violin          Susan Sheppard, cello     
    Robert Woolley, harpsichord  Lucy Carolan, harpsichord 


CD 6, Track 2: Blockflötensonate in g moll

CD 6                                            Total time 66'52 

    Recorder Sonatas
    
01. Sonata in G majot                                       4'48 
    Allegro-adagio-allegro 

02. Sonata in G minor                                       7'50 
    Larghetto-andante-adagio-presto 

03. Sonata in A minor                                      10'17 
    Larghetto-allegro-adagio-allegro 

04. Sonata in C major                                      11'37 
    Larghetto-allegro-larghetto-a tempo di gavotta-allegro 

05. Sonata in F major                                       7'16 
    Larghetto-allegro-alla siciliana-allegro 

06. Sonata in B flat major                                  5'30 
    Allegro-adagio-allegro 

07. Sonata in D minor                                      14'03 
    Largo-vivace-presto-adagio-alla breve-andante-
    a tempo di minuet 

08. Trio Sonata in F major                                 14'03 
    Allegro-grave-allegro  

L'Ecole d'Orphée:
    Philip Pickett, recorder 
    Rachel Beckett, recorder    
    Susan Sheppard, cello     
    Lucy Carolan, harpsichord 



Recording 1991 
Produced by Simon Lawman & Bob Auger 
92192 

Original-Ausgabe - nicht von dem bekannten Billig-Label:
Tracklist - Bestellen bei JPC


Robin Hood. Geschichte einer Legende


Robin Hood Denkmal, Nottingham,
 in der Nähe der Burg
Die Suche nach dem »echtem« Robin

Studenten ebenso wie interessierte Laien stellen in Bezug auf Robin Hood meist zuerst die Frage, wer er eigentlich war. Sie setzt die zwiespältige Annahme voraus, dass hinter der Legende eine fassbare realhistorische Person stehen müsse. Aber muss eine Legende überhaupt einen sogenannten »wahren Kern« haben, wie viele von uns es noch in der Schule gelernt haben? Stephen Knight, der wichtigste lebende Robin-Hood-Experte, verneint das entschieden. Für ihn ist Robin ein bloßer Mythos. Es besteht keinerlei Grund zu der Annahme, dass es wirklich einen identifizierbaren Menschen gegeben haben muss oder gar gegeben hat, der so etwas wie den Ursprung der Legende darstellt: eine Art historisches Original, auf das sich die Grundelemente der Robin-Hood-Legende irgendwie zurückführen ließen. […]

Im Zentrum aller Versuche, Robin Hood als historische Person aufzuspüren, steht aus naheliegenden Gründen immer sein Name, denn er gaukelt uns vor, dass es sich hier um einen echten Menschen handelt. Auf den ersten Blick wirkt »Robin Hood« tatsächlich wie ein normaler englischer Personenname, der typischerweise aus mindestens einem Vornamen, »Robin«, und mindestens einem Nachnamen, nämlich »Hood«, besteht. Aber da fangen die Probleme schon an: Nachnamen entwickelten sich in England im Mittelalter nur langsam. Sie entstanden ab dem 12. Jahrhundert, doch wurden sie nur für Personen mit hohem sozialen Status gebraucht. In der Zeit, in der die Historiker den »echten« Robin Hood vorzugsweise vermuteten, im 13.Jahrhundert, gab es diese Art der Benennung für Menschen einfacher Herkunft noch nicht oder kaum. Daher ist »Hood« eher ein Beiname als ein Nachname im modernen Sinne. Und er ist durchaus kein sehr exklusiver Beiname, denn er leitet sich von einem alltäglichen Kleidungsstück ab, von der Kapuze, die von allen Schichten und daher eben auch von einfachen Leuten getragen wurde.

Und »Robin«? Dieser Vorname war in England nach der Normannischen Eroberung 1066 bald sehr weit verbreitet. Er kam mit den Normannen aus Frankreich und stellte zu jener Zeit einen Herkunfts- oder Zugehörigkeitsnamen dar. »Robin« benennt männliche Personen, die von einem Robert abstammen. Zusammen mit Verkleinerungsformen von Robert in verschiedenen Varianten (»Robbe«, »Hobbe«) scheint »Robin« sogar häufiger vorgekommen zu sein als der volle Vorname »Robert«. Gemeinsam mit Henry, Richard, William sowie John und Edward bildet Robert einen der populärsten englischen Personennamen im Mittelalter. […]

Für den »echten« Robin Hood sind folgende dokumentarisch erfasste Kandidaten immer wieder herangezogen worden:

1. Robert Hood, belegt in den Jahren 1213-1216, ein zum Tode verurteilter Dienstbote des Abtes von Cirencester.

2. Robert of Wetherby, ein Gesetzloser aus Yorkshire, der im Jahre 1225 gehenkt wurde.

3. Ein ebenfalls aus Yorkshire stammender Gesetzloser namens Robert Hood, der auch als »Hobbehod« auftaucht und zwischen 1228 und 1232 in Erscheinung trat.

4. William le Fevere aus Berkshire - das heißt »William der Schmied« -, der laut einer Quelle 1261 mit den Behörden in Konflikt geriet und ein Jahr später in einer anderen Quelle als »William Robehood« bezeichnet wurde.

5. Schließlich ein Mann, der im Jahre 1354 wegen Gesetzesverstößen im Wald von Rockingham vor Gericht kam und sich selbst »Robin Hood« nannte.

Dies sind zwar durchaus nicht die einzigen Männer, die in den Quellen als »Robin Hood« oder unter einem vergleichbaren Namen in Erscheinung traten, aber sie sind alle in der einen oder anderen Weise straffällig geworden. Manche der Historiker, die versucht haben, den realhistorischen Robin Hood auf der Basis dieser Datenlage dingfest zu machen, gehen davon aus, dass es sich bei 2. und 3. um dieselbe Person gehandelt haben muss. In allen genannten Fällen ist die Faktenlage zu dünn und sind die Quellen nicht aussagekräftig genug: Wir wissen über diese Männer nur das, was in der Liste erwähnt ist. Warum nun gerade sie den Ursprung einer Legende darstellen sollten, lässt sich nicht erklären. Letztlich kann es aber nicht darum gehen, in den Quellen einen Übeltäter aufzuspüren, der zufällig »Robin Hood« genannt wird, sondern es müsste jemand gefunden werden, dessen Wirken und Umfeld ihn glaubwürdig zum Ursprung der Legende machen könnten. Und schließlich stimmen nur die unter 2. und 3. genannten Figuren im Ansatz mit dem überein, was uns die frühe Legende über Robin Hood sagt; denn diese beiden Männer sind in Yorkshire belegt, was geographisch zumindest einem Zweig der Robin-Hood-Legende entspricht. Der letzte in der Liste taucht eigentlich zu spät auf. Denn aus der zweiten Hälfte des 14.Jahrhunderts stammen bereits die ersten Hinweise darauf, dass sich die Robin-Hood-Figur zur literarisierten und sprichwörtlich gewordenen Legende entwickelt hat. Ein echter Robin Hood kann hier sinnvollerweise gar nicht mehr existiert haben, denn er wäre in der peinlichen Lage gewesen, seiner eigenen Legende hinterherlaufen zu müssen. […]

A Gest of Robyn Hode in der
National Library of Scotland
Die Anfänge der Legende

Wenn es also unmöglich ist, einen realhistorisch »echten« Robin Hood zu identifizieren, dann müssen wir erst recht fragen: Wo kommt die Legende her? Wann und wie wird sie zuerst greifbar? Welche kulturellen Traditionen und ideologischen Strukturen prägen sie? Vor allem aber: Welche politischen Bedeutungen verbinden sich mit dem Kämpfer gegen die Obrigkeit?

Die erste Nennung Robin Hoods als legendäre, ja als literarische Figur fällt in das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts. Im Jahre 1377 erwähnt ihn der bedeutende spätmittelalterliche englische Autor William Langland in seiner monumentalen religiösen Dichtung Piers Plowman (dt. Peter der Pflüger), einem Werk, das die Irrwege des Menschen auf der Suche nach Gott allegorisch beschreibt. An der Stelle, an der er Robin einführt, kritisiert Langland faule Priester, die sich lieber mit Unterhaltungsliteratur - mit den «rymes of Robyn Hoode» - beschäftigen, als ihre seelsorgerischen Pflichten zu erfüllen. Langland will damit zeigen, wie die zeitgenössische Kirche daran scheitert, ihren heilsgeschichtlich notwendigen Aufgaben nachzukommen, und die einfachen Gläubigen im Stich lässt. Die Kritik richtet sich aber nicht grundsätzlich gegen die Robin-Hood-Gestalt, sondern bezieht sich darauf, dass Robin als Gegenstand der Unterhaltungskultur in der Kirche nichts zu suchen habe.

Nach dieser ersten Erwähnung Robins im Jahre 1377 nehmen die Hinweise auf den Gesetzlosen als legendäre oder literarische Figur schnell zu. Wir finden sie an den erstaunlichsten Stellen, so zum Beispiel in Form eines Verses, den ein gelangweilter Kanzleischreiber im Jahre 1432 in ein juristisches Schriftstück kritzelte: «Robyn Hode Inne Greenwode Stode Godeman Was He.» («Robin Hood stand im grünen Wald, er war ein guter Mann.») Mit der Erwähnung der Legende durch William Langland ist für uns klar, wann der Kult um Robin spätestens begonnen hat. Der Anfang muss um die Mitte des 14.Jahrhunderts oder kurz danach gelegen haben, sonst könnte sich ein Dichter wie Langland nicht so selbstverständlich darauf beziehen. Allerdings kann die Legende auch nicht sehr viel älter sein, sonst hätte man schon frühere Belege gefunden.

Unklar ist jedoch, was genau sich hinter den «rymes of Robin Hoode» verbirgt, die Langland erwähnt. Denn «rymes of Robin Hoode» kommen im späten Mittelalter in zwei verschiedenen kulturellen und literarischen Varianten vor, die hier beide gemeint sein könnten. Es handelt sich erstens um den Robin Hood der Spiele und populären Aufführungen und zweitens um denjenigen der Balladen. Der erste Robin ist eine Gestalt des volkstümlichen Theaters, der zweite eine der volkstümlichen Dichtung. Die beiden frühen Stränge der Legende sind in sich bereits vielgestaltig und konfliktreich. Weder in politischer und sozialer noch in kultureller und ästhetischer Hinsicht bieten sie ein einheitliches Bild. Sie unterscheiden sich stark voneinander, obwohl sie sich wahrscheinlich gegenseitig beeinflusst haben. Die Experten sind sich nicht darüber einig, welche die ältere Tradition ist. Kein Wunder also, dass auch die politisch-soziale Interpretation der frühen Robin-Hood-Legende nicht einheitlich ausfällt, sondern die Forschung, grob gesagt, in zwei große Schulen zerfällt, die man etwas vereinfacht die »radikal-demokratische« und die »konservative« nennen könnte.

A Lytell Geste of Robyn Hode (um 1450)
Robins erste Verkörperung: die Robin-Hood-Spiele

Stephen Knight hält die Robin-Hood-Spiele, die sogenannten play-games, für die älteste Variante, in der sich die Robin-Hood-Legende manifestiert. Sie sind auch die Form, in der sie bis ins frühe 16. Jahrhundert am häufigsten erwähnt wird. Den auf den ersten Blick tautologisch scheinenden Begriff des »play-game« hat die Robin-Hood-Forschung geprägt, weil diese Spiele zwei kulturelle Sphären miteinander verbinden, die man aus moderner Sicht als getrennte wahrnimmt: die Welt des Theaters und die Welt des Sports. Da man im Deutschen das Spiel mit den semantisch verwandten englischen Begriffen »play« («Spiel/Inszenierung») und »game« («Spiel/Wettbewerb») nicht nachahmen kann, ist es sinnvoll, schlicht von »Robin-Hood-Spielen« zu sprechen, auch wenn damit leider die Doppelnatur des Phänomens unsichtbar bleibt.

Die Robin Hood gewidmeten Spiele sind ab 1426 in ganz England nachweisbar und fanden gewöhnlich zu Pfingsten statt. Ablauf und Charakter dieser Veranstaltungen lassen sich nur grob rekonstruieren. Man geht davon aus, dass es sich um eine Verbindung von mindestens drei Elementen handelte: erstens einem feierlichen Einzug der Robin-Hood-Gestalt, die von den jungen Männern des Ortes begleitet wurde; zweitens einer Aufführung mit simpler, wenngleich hoch dramatischer Handlung, in der Robin und seine Gesellen im Kampf gegen den Sheriff oder einen anderen Widersacher irgendeine Heldentat vollbringen; und drittens eine Reihe sportlicher Wettkämpfe, bei denen gewöhnlich das Bogenschießen, das Steinstoßen und der Ringkampf im Vordergrund standen.

Für die Spielhandlung sind drei Skripte erhalten geblieben, die ein rudimentäres Handlungsgerüst bieten. Die wenig ausgeführte Handlung ist unter anderem damit zu erklären, dass die Aufführungen einen improvisatorischen Charakter hatten. Da diese überlieferten Handlungsverläufe denen der älteren Balladen stark ähneln, verzichte ich hier darauf, sie zu diskutieren. Weil die Handlung selbst oft einen wettkampfartigen Charakter hatte - Robin Hood misst sich zum Auftakt des Geschehens mit einem Gegner oder Freund im Bogenschießen oder Ringen, möglicherweise auch im Fechten oder Stockfechten -, ist schon hier die Nähe zum sportlichen Teil des Ereignisses gegeben. An die Wettkämpfe schloss sich gegen Abend öffentlicher Biergenuss an, und es wurde Geld für kommunale Projekte gesammelt, etwa für die Instandhaltung von Brücken und Wegen. Eine andere Variante war das sogenannte Church ale, bei der das gesammelte Geld der Kirchengemeinde zugutekam. So konnte die Robin-Hood-Gestalt als ins Harmlose gewendeter Bandit auftreten, der die Anwesenden für die gute Sache um ihr Geld erleichterte.

Robin Hood and Allen-a-Dale. Or the manner of Robin Hood's
rescuing a young Lady from an Old Knight,
and restoring her to Allen-a-Dale her former Love
Die kulturelle Bedeutung dieser Spiele ist vielschichtig. Der rituelle Einzug Robin Hoods und seiner Getreuen stellt offenbar so etwas wie eine Brücke zur unberührten Natur her. So gesehen, tritt Robin Hood hier nicht allein als legendärer Gesetzloser auf, sondern seine Gestalt nimmt Züge eines »Wilden Mannes« oder »Grünen Mannes« an. Naturfiguren dieser Art sind in der Literatur, aber auch in vielen bildlichen Darstellungen aus dem Mittelalter bekannt und waren in England besonders populär. Hinter den Bezeichnungen »Wilder« oder »Grüner Mann« verbergen sich zwei unterschiedliche, aber möglicherweise verwandte mythische Figuren. Der Wilde Mann erschien gewöhnlich als fast nackte, bärtige und oft stark behaarte Gestalt von gewaltiger Körperkraft, die mitunter einen Lendenschurz aus Laub trug. Er war mit einer riesigen Keule oder einem ausgerissenen Baum bewaffnet, jagte Hirsche, auf denen er aber auch ritt; zudem herrschte er über mythische Waldwesen, wie etwa Einhörner. Er scheint als Verkörperung von Naturkraft mit Fruchtbarkeit in Verbindung gebracht worden zu sein und war daher Teil sowohl dynastisch-aristokratischer Symbolik als auch des Marienkultes, wo er einen Kontrast zur keuschen Fruchtbarkeit der Gottesmutter bildete. Der dynastische Zusammenhang wird in seiner häufigen Verwendung als Schildhalter in der Heraldik deutlich. Der nur aus einem menschlichen Kopf bestehende »Grüne Mann« hingegen findet sich als Abbildung besonders auf Kapitellen in Kirchen und Kathedralen. Dabei ist der Kopf gewöhnlich von Blätterwerk umgeben, das ihm Haar und Bart ersetzt und meistens aus Mund und Nase wächst. Man vermutet, dass er keltischen Ursprungs ist und eine allgemeine Naturkraft darstellt. Man hat Robin aber auch als eine Art Lord of Summer oder Summer King gesehen, als mythische Verkörperung des Sommers und seiner Fruchtbarkeit. […]

Zugleich hat der Einzug des mythisch überhöhten Robin ein karnevaleskes Element, wie es der russische Literatur- und Kulturwissenschaftler Michail Bachtin beschreibt. Mit dem Erscheinen Robins gelten die üblichen Hierarchien und Regeln für einen speziell bezeichneten Zeitraum nicht mehr. Die Natur dringt in die Zivilisation ein und mit ihr auch ein Element jugendlicher Gewaltsamkeit und Körperfreude, das dann in einer Aufführung zum Ausdruck kommt, die den Widerstand eines Gesetzlosen gegen die Obrigkeit auf derb-handfeste und manchmal auch komische Weise inszeniert und verherrlicht. Anschließend wird die Körperlichkeit der jungen Männer über athletische Wettkämpfe mit einem deutlich martialischen Zug sowohl sichtbar ausgelebt als auch rituell kanalisiert. Und schließlich wird die jugendliche Gewaltsamkeit im Akt des Geld-Sammelns für die Gemeinschaft wieder in den Rahmen eines Dienstes an der Allgemeinheit überführt. Das latent Bedrohliche der Robin-Hood-Figur sowie des Einbruchs ungebändigter Natur und ungezügelter jugendlicher Rabaukenkraft stärkt am Ende nicht allein symbolisch, sondern auch konkret finanziell genau jene zivilisatorische Gemeinschaft, gegen die sich der angeblich aus dem Wald aufgetauchte Gesetzlose eben noch aufzulehnen schien. Man spürt in diesen Robin-Hood-Spielen, bei denen die jungen Männer in das Dorf oder die Stadt einziehen und an einem jährlich stattfindenden öffentlichen Ritual kanalisierter und symbolischer Gewalt teilnehmen, auch ein Element der Initiation. […]

Robin Hoods Chace, Or,
 A merry Progress between Robin Hood and King Henry
Die Robin-Hood-Balladen

Während uns die Robin-Hood-Spiele kaum Textzeugnisse hinterlassen haben, obwohl sie eine sehr beliebte, weit verbreitete und über mehr als zwei Jahrhunderte gepflegte Volksfesttradition bildeten, ist eine verhältnismäßig große Zahl an Robin-Hood-Balladen überliefert. Balladen sind eine literarische Gattung, die sich im England des ganz späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit bei den einfachen Volksschichten großer Beliebtheit erfreute. Für den Robin-Hood-Stoff sind die Balladen so wichtig, weil wir in ihnen die ersten wirklichen Geschichten über Robin Hood finden, die über die lockeren Handlungsskizzen der play-games hinausgehen. Die Balladen geben Robin erstmals deutlichere Konturen und bieten uns deshalb so etwas wie die Basisstrukturen der Legende. Bis auf den heutigen Tag hat kein anderer Quellentypus unsere Vorstellung von Robin so sehr geformt wie sie. Insbesondere der Robin Hood, den wir aus dem modernen Film kennen, ist das Produkt gezielter Rückgriffe auf die Balladen und auf die Themen, Handlungsmuster und Stereotypen, die diese vermitteln.

Dennoch ist bei den Balladen besondere Vorsicht geboten. Manche Historiker - aber auch Literaturwissenschaftler - sind der Versuchung erlegen, von diesen Texten unmittelbar auf die Welt des späten Mittelalters und insbesondere auf die Lebensumstände Robin Hoods und seines Publikums zu schließen. Dies ist gefährlich, denn die Balladen sind literarische Texte, so simpel einige von ihnen auch sein mögen. Als solche bieten sie uns stets nur einen sehr vermittelten, literarisch geformten Blick auf die historische Welt. Nichts war wirklich so, wie es in den Balladen steht. Sie geben viel eher Aufschluss über literarische Konventionen und Stereotype oder über Wunschträume und kulturelle Phantasien als über die sozialgeschichtliche Realität. […]

Traditionell definiert sich die englische Ballade - und allein um sie geht es hier - folgendermaßen: Es handelt sich um eine Gattung kurzer Verserzählungen oft abenteuerlichen oder tragischen Inhalts. Der Stoff wird schnell und packend mit viel Handlung und Dialog, aber fast ohne Beschreibungen dargestellt. Eine Balladenstrophe besteht gewöhnlich aus vier Versen, von denen der erste und dritte Vers jeweils acht Silben zählen, der zweite und vierte je sechs. Es reimen sich nur der zweite und vierte Vers. Das Versmaß ist überwiegend, aber nicht ausschließlich jambisch. Der Jambus besteht aus zwei Silben: einer unbetonten Silbe, auf die eine betonte folgt. Von den acht Silben im ersten und dritten Vers werden folglich jeweils vier betont und von den sechs Silben im zweiten und vierten Vers jeweils drei. […]

Wie schnell diese schlichten Texte ihre dramatischen Situationen konstruieren, zeigt beispielsweise die dritte Strophe aus obin Hood and the Potter:

Bot as the god yeman stod on a day,
Among hes mery maney,
He was ware of a prowd potter,
Cam dryfyng owyr the leye.

(Aber als der gute freie Mann an einem Tag im Kreise seiner Bande stand, bemerkte er einen stolzen Töpfer, der über das offene Land fuhr.)

Die ältere Forschung vermutete noch, dass die Balladen direkter Ausdruck einer volkstümlichen Kultur seien und lange Zeit mündlich kursierten, bevor sie sehr viel später aufgezeichnet wurden. Obwohl kaum eine der Robin-Hood-Balladen vor 1500 niedergeschrieben wurde und die überdeutliche Mehrheit in Drucken und nicht in Handschriften vorliegt, glaubte man, dass uns die Balladen einen relativ unverstellten Aufschluss über die Welt des späten Mittelalters geben. Inzwischen ist man vorsichtiger geworden, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens ist der Großteil der erhaltenen Robin-Hood-Balladen eindeutig jüngeren Datums, wie Literaturwissenschaftler und Historiker auch dank sprachwissenschaftlicher Analysen festgestellt haben. Die meisten Balladen stammen aus dem späteren 16. und der ersten Hälfte des 17.Jahrhunderts. Doch sogar im 18.Jahrhundert entstanden noch neue Balladen. […]

Robin Hood his Rescuing Will Stutly from the Sherif and his Men
Die drei ältesten Balladen

Drei Balladen gibt es immerhin, von denen man vermutet, dass sie in der zweiten Hälfte des 15.Jahrhunderts oder um 1500 entstanden sind und daher als (spät)mittelalterlich im eigentlichen Sinne gelten können. Es lohnt sich, diese drei Balladen näher zu betrachten, denn Stephen Knight zufolge liefern sie so etwas wie die Grundbausteine der Robin-Hood-Legende.

Die drei frühen Balladen tragen die Titel Robin Hood and the Monk (nach 1450, dt. Robin Hood und der Mönch), Robin Hood and the Potter (um 1500, dt. Robin Hood und der Töpfer) und Robin Hood and Guy of Guisborne (aus dem 15.Jahrhundert). Wie auch die späteren Balladen spielen diese drei in einer historisch nicht näher benannten Zeit. Zwar wird hin und wieder ein König erwähnt, doch dieser wird schlicht »King Edward« genannt. Da zwischen 1272 und 1377 alle Könige Englands Edward hießen - Edward I. (1272-1307), Edward II. (1307-1327) und Edward III. (1327-1377) - und dann noch einmal von 1461 bis 1483 ein englischer König namens Edward auf dem Thron saß, nämlich Edward IV. aus dem Hause York (und im Jahre 1483 auch noch kurz dessen Sohn Edward V.), sagt dieser Name wenig aus. Aber vermutlich soll er das auch gar nicht: Der vage Verweis auf König Edward führt in eine »gute alte Zeit« zurück, die besser nicht zu präzise spezifiziert wird. Folglich fehlen auch weitere Verweise, mit deren Hilfe man die Texte historisch genauer verankern könnte.

Die drei Balladen spielen in einer nordenglischen Gegend zwischen Barnsdale (Yorkshire) und dem ca. 40 Meilen südlich gelegenen Nottingham, nehmen es aber trotz scheinbarer geographischer Präzision mit den eigentlichen topographischen Verhältnissen und insbesondere mit den Entfernungen und Reisezeiten zwischen den genannten Orten nicht allzu genau. Lange Zeit glaubte man, diese geographischen Angaben gäben uns wichtige Hinweise zum Ursprung der Legende. Doch scheint gerade dies nicht der Fall zu sein. Barnsdale ist ein Tal im südlichen Yorkshire, in dessen Nähe tatsächlich Straßenräuber ihr Unwesen trieben. Einen Wald aber gab und gibt es in Barnsdale weder im Mittelalter noch heute. Den findet man in der Nähe von Nottingham, den Sherwood Forest, in dem König Edward III. 1362 auf einer prachtvollen Jagdgesellschaft nicht nur den englischen Hochadel, sondern auch den in der Schlacht von Poitiers gefangenen französischen König Jean II. bewirtete. Der Sherwood Forest war so wichtig, weil England wohl schon im Mittelalter kein besonders waldreiches Land mehr war. Da es kaum Wälder gab, spielten die wenigen, die man kannte, in der Phantasie naturgemäß eine größere Rolle. […]

Eine der wichtigsten Gemeinsamkeiten der drei frühen Balladen, die wir auch in fast allen späteren finden, klingt besonders aus heutiger Perspektive sensationell und soll deshalb schon erwähnt werden, bevor wir uns mit den Texten im Einzelnen beschäftigen: Nie zeigen uns diese Texte einen Robin, der den Reichen nimmt, um den Armen zu geben. Dieses Klischee, das heutzutage fast jeder mit dem Namen Robin Hood verbindet, kommt am Anfang der Legende nicht vor und liegt auch, wie wir noch sehen werden, keineswegs in der sozialen Logik dieser frühen Texte. Um es ganz deutlich zu sagen: Der spätmittelalterliche Robin Hood bzw. der Robin Hood, der für uns an der Grenze zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit erstmals als Legende greifbar wird, ist kein sozialer Wohltäter im heutigen Sinn. Wenn er denn überhaupt umverteilt, dann in die eigene Tasche oder in die seiner Anhänger.

The Jolly Pinder of Wakefield, with Robin Hood, Scarlet and John
Robin Hood and the Monk wird mit einer poetischen Verherrlichung des Sommers eingeleitet und zeigt uns Robin als großen Verehrer der Jungfrau Maria. Er entschließt sich, nach Nottingham zu gehen, um die Messe zu hören. Sein Gefolgsmann Much warnt ihn vor den Gefahren einer solchen Expedition, daher kommt Little John als Begleitung mit. Unterwegs schießen die beiden Gesetzlosen mit ihren Bögen um die Wette. Little John behauptet, gewonnen zu haben, Robin widerspricht ihm vehement und weigert sich, seine Wettschuld zu bezahlen. Sie trennen sich voller Wut, und Robin zieht allein nach Nottingham weiter. Dort erkennt ihn ein Mönch, und nach einem Kampf wird Robin von den Männern des Sheriffs überwältigt. Robins Gefährten im Sherwood Forest hören von der Gefangennahme ihres Anführers; John und Much brechen auf, um ihn zu befreien. Unterwegs treffen sie auf den Mönch in Begleitung eines Pagen, der noch ein Kind ist. Der Kleriker ist mit Briefen über Robins Gefangennahme auf dem Weg zum König. Little John und Much geben sich als Opfer Robin Hoods aus und begleiten den Mönch und seinen Pagen angeblich zu deren Schutz. Dann töten sie den Mönch und seinen minderjährigen Begleiter, wobei der Text mitleidslos erklärt, dass der kleine Page sterben muss, weil er als Zeuge sonst zu gefährlich wäre. Nun tragen Little John und Much die Briefe selbst zum König, der ihnen sein Siegel aushändigt; damit der Sheriff ihm den gefangenen Gesetzlosen zusende. Nachdem sie nun die falsche Identität königlicher Boten angenommen haben, gehen John und Much nach Nottingham, wo sie mit dem Sheriff zechen. Als dieser betrunken ist, schleichen sie sich in den Kerker hinunter und machen dem Kerkermeister weis, Robin Hood sei bereits entflohen. Dann töten sie den Kerkermeister, befreien Robin und entkommen mit ihm in den Sherwood Forest. Dort erklärt Little John, dass er Robin einen guten Dienst im Austausch für einen schlechten erwiesen habe. Robin zeigt sich beschämt und bietet Little John die Führung der Bande an. Doch John verzichtet; er möchte lieber ein einfaches Bandenmitglied bleiben, ein fellow. Der Text wendet sich daraufhin dem König zu, der von der Befreiungsaktion erfährt und Little John für dessen Treue zu Robin lobt. Die Ballade endet mit einem Gebet, in dem Gott als gekrönter Herrscher bezeichnet wird.

Auch Robin Hood and the Potter bedient sich des poetischen Einstiegs über die Verherrlichung der sommerlichen Natur. Die Handlung setzt damit ein, dass Robin und seine Getreuen einen Töpfer dabei beobachten, wie er mit seinem Wagen auf den Wald zusteuert. Sie erkennen ihn als einen Mann wieder, der noch nie den Zoll des Waldes an sie entrichtet hat. Little John bemerkt dazu, dass der Töpfer ein guter Kämpfer sei, den niemand dazu zwingen könne, den Wegzoll zu zahlen. Der solchermaßen herausgeforderte Robin wettet mit John, dass ihm dies gelingen werde. Robin und der Töpfer kämpfen, Robin mit Schild und Schwert, der Töpfer lediglich mit einem Stock bewaffnet. Tatsächlich gewinnt der Töpfer den Kampf und Robin bezahlt seine Wettschuld an Little lohn. Robin und der Töpfer tauschen die Kleider und Robin begibt sich so getarnt mit den Töpfen nach Nottingham. Er stellt seinen Stand genau vor dem Hause des Sheriffs auf und verkauft die Töpfe weit unter Wert. Die letzten fünf schenkt er der Frau des Sheriffs, die ihn zum Essen einlädt. Beim Essen unterhalten sich Robin und der Sheriff über einen Wettkampf im Bogenschießen, der noch am selben Tag stattfinden soll. Robin schießt mit dem relativ schlechten Bogen des Sheriffs, gewinnt aber dennoch. Dann erzählt er dem Sheriff, dass er in seinem Wagen einen Bogen habe, den Robin Hood ihm gegeben habe. Er erklärt sich bereit, den Sheriff zu Robin Hood zu führen, damit er den Gesetzlosen festnehmen könne. Nachdem Robin am nächsten Morgen der Frau des Sheriffs einen Ring gegeben hat, brechen er und der Sheriff nach Sherwood auf. Im Wald ruft Robin mit Hilfe seines Horns seine Männer herbei. Sie nehmen dem Sheriff Pferd und Wertsachen ab und schicken ihn heim. Um ihn zu demütigen, schickt Robin der Frau des Sheriffs dessen Pferd. Nun fragt Robin den Töpfer, was seine Waren eigentlich gekostet hätten. Statt des Zwei-Drittel-Pfunds, das sie wert gewesen wären, gibt Robin dem Töpfer zehn Pfund. Die beiden schwören Freundschaft, und das Gedicht endet mit einem Gebet sowie einer Bitte an Gott, «all good yeomanry» zu schützen. […]

Die dritte der hier zu schildernden Balladen ist die gewalttätigste und rätselhafteste. Nach der üblichen Einführung, die die Natur des sommerlichen Waldes besingt, begegnen wir einem Robin, der Little John einen Albtraum anvertraut. Er träumte, dass zwei starke yeomen ihn angegriffen hätten. Robin und John machen sich auf, die Männer aus dem Traum zu finden, obwohl John nicht an die prophetische Wirkung von Träumen glaubt. Unterwegs schießen sie um die Wette und begegnen dann einem schwer bewaffneten, an einen Baum gelehnten Mann, der von Kopf bis Fuß in Pferdehaut eingekleidet ist; selbst Pferdekopf, -schweif und eine Mähne fehlen nicht. Es ist Guy of Guisborne, wie wir später erfahren. Little John will sich den Fremden vornehmen, doch sieht Robin darin eine Kränkung und behält sich die Aufgabe selbst vor. Der wütende John verlässt ihn und geht nach Barnsdale, das gerade vom Sheriff angegriffen wird. Johns Bogen bricht, er wird gefangen genommen und soll gehenkt werden. Inzwischen hat sich Robin dem furchteinflößenden Fremden genähert und von ihm erfahren, dass er eine Art Kopfgeldjäger ist, der sich auf der Jagd nach Robin Hood befindet. Robin, der seine Identität nicht preisgegeben hat, erklärt sich bereit, den Fremden zu begleiten, und fordert ihn zu einem Wettschießen auf, das Robin gewinnt. Nun gibt sich Robin als Robin Hood aus Barnsdale zu erkennen, und es folgt ein dramatischer, zweistündiger Schwertkampf, in dem Robin stolpert, getroffen wird und erst nach einem Stoßgebet an die Mutter Gottes aufspringen und seinen Feind töten kann. Robin bezeichnet den Toten als Verräter, schneidet ihm den Kopf ab und entstellt Guys Gesicht bis zur Unkenntlichkeit. Er pflanzt den Kopf des Toten am oberen Ende seines Bogens auf und zieht das Pferdekostüm an. So verkleidet, geht Robin nach Barnsdale, das der Sheriff mit seinen Männern besetzt hält. Dort bläst Robin Guys Horn, woraufhin der Sheriff herbeieilt, um den vermeintlichen Guy dafür zu belohnen, dass er Robin zur Strecke gebracht hat. Als Belohnung fordert Robin das Recht, Little John hinrichten zu dürfen. Dieses Privileg wird ihm eingeräumt, doch er nutzt die Gelegenheit, um John loszuschneiden. Robin gibt John Guys Bogen und Pfeile, und John erschießt den Sheriff, als dieser zu seinem Haus flüchten will. Damit endet das Gedicht.

Diese drei Abenteuer bieten uns so etwas wie den frühesten Robin. Ihre holzschnittartige, mitunter sogar naiv erscheinende und manchmal ein wenig unlogische Handlung sollte uns jedoch nicht über die kulturelle Komplexität dieser Texte hinwegtäuschen. Einige klassische Motive der Robin-Hood-Legende sind in den knappen Inhaltsangaben schon unmittelbar erkennbar: der Wald, der als Gegensatz zur Stadt konstruiert wird; der Bogen als Waffe, mit dem um die Wette geschossen wird; der Begriff des »yeoman«, der immer wieder zitiert wird, um die soziale Identität der Gesetzlosen zu charakterisieren; der Sheriff, ein Vertreter der Ordnung, der als Robins wichtigster Gegner auftritt. Aber schon hier ist eine Einschränkung nötig: Der Sheriff, der uns in diesen frühen Balladen begegnet, spielt eine bemerkenswert vage Rolle. Zwar erfüllt er die Funktion einer feindlichen Obrigkeit, aber seine genauen Aufgaben oder Befugnisse bleiben undeutlich - sie interessieren offenbar gar nicht. Und wenn sich der Sheriff mit seiner Ehefrau und Robin an den Abendbrottisch setzt, um über sportliche Wettkämpfe zu räsonieren, verwandelt sich der Verteidiger der feudalen Macht, den wir aus den Filmen kennen, in einen bürgerlichen Hausvater, der uns als Vertreter von law-and-order gerade so viel Furcht einflößt wie Wachtmeister Alois Dimpfelmoser in Räuber Hotzenplotz.

Noch etwas anderes überrascht an den Balladen. Ein aus heutiger Sicht besonders wichtiges Element der Legende, dem so große Filmstars wie Olivia de Havilland, Audrey Hepburn, Uma Thurman und Cate Blanchett ein Gesicht gegeben haben, ist vollständig abwesend: Maid Marian. Mehr noch: Es gibt - mit Ausnahme der selbstbewussten und durch und durch bürgerlichen Frau des Sheriffs in Robin Hood and the Potter - überhaupt keine Frauen in den Robin-Hood-Balladen. Der frühe Robin tritt als Mann unter Männern auf. Nur zu einer einzigen weiblichen Figur hat er eine dauerhafte Beziehung, und das ist die Jungfrau Maria.

Quelle: Andrew James Johnston: Robin Hood. Geschichte einer Legende. C. H. Beck, München, 2013. ISBN 978 3 406 64541 9. Zitiert wurden Seiten 11 - 34 (gekürzt).

Andrew James Johnston ist Professor für Englische Philologie an der Freien Universität Berlin.

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5. März 2015

Heinrich Biber: Sonatae tam aris, quam aulis servientes (1676)

DIE MUSIK DES HEINRICH IGNAZ FRANZ VON BIBER ist in den Jahrhunderten nach seinem Tod 1704 nie ganz in Vergessenheit geraten. Im Jahre 1789 schrieb Charles Burney, Biber sei »von all den Geigenkünstlern des vergangenen Jahrhunderts wohl der beste gewesen, auch sind seine Soli die schwierigsten und am reichsten verzierten aller Musik, die mir aus jener Zeit vor Augen gekommen«. Im neunzehnten Jahrhundert erinnerte man sich Bibers vorwiegend als Vorläufer von Bach; seine virtuose Geigenführung samt Akkorden und Skordatur, lautete die eher fragwürdige Ansicht, habe Bachs Musik für unbegleitete Violine beeinflußt. Heute, da mehr von Bibers Musik in modernen Ausgaben vorliegt, hat sich ein ausgewogeneres Bild des Mannes und seines Schaffens ergeben. Burney hatte recht, Bibers Musik für Sologeige als die schwierigste und am reichsten verzierte seiner Zeit zu bezeichnen, aber wir kommen allmählich zu der Erkenntnis, daß in seinen relativ geradlinigen Ensemblesonaten einiges vom Besten steckt, das er je hervorgebracht - hat Musik, die sich eher durch meisterhafte Beherrschung des Kontrapunkts und eine Vorliebe für tiefempfundene Melodien auszeichnet als durch eine Batterie virtuoser Effekte.

Biber wurde im August 1644 in Wartenberg nahe dem heutigen tschechischen Ort Liberec geboren. Über seine Jugend wissen wir nicht viel, außer daß er irgendwann in den 1660er Jahren Mitglied der vorzüglichen Kapelle wurde, die der Fürsterzbischof Karl Liechtenstein-Kastelkorn im mährischen Kremsier (heute Kroměříž) unterhielt. Wir wissen, daß er dort neben der Violine auch die Baßgambe und Baßgeige spielte; seine früheste datierte Komposition, ein unvollständiges, in Kroměříž erhaltenes Salve Regina aus dem Jahr 1663, ist für Sopran mit obligater Baßgambe gesetzt. Auch ist nicht genau bekannt, wer Biber Komposition und Geigenspiel beibrachte, obwohl es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um den Wiener Hofkomponisten Heinrich Schmelzer handelte. Bibers frühe Werke sind stark von Schmelzer beeinflußt, und seine virtuose Geigenführung scheint da einzusetzen, wo der ältere Komponist aufgehört hat.

Im Winter 1670/71 reiste Biber plötzlich aus Kremsier ab, um eine Stelle am Salzburger Hof anzutreten, und dort blieb er, soviel wir wissen, bis ans Ende seines Berufslebens. In Salzburg wurde Biber regelmäßig befördert, bis er 1684 die Position des Kapellmeisters erlangte; seine Anstellung verhalf ihm auch zu wachsendem Ansehen in ganz Deutschland, gegründet auf eine Reihe von Veröffentlichungen, die mit der vorliegenden Serie von Ensemblesonaten anfängt, den Sonatae tam aris, quam aulis servientes von 1676. Seltsamerweise sind die heute bekanntesten Werke Bibers, die fünfzehn »Mysterien«- oder »Rosenkranz-Sonaten« für Geige und Continuo, nur handschriftlich erhalten, obwohl er sie möglicherweise zur Publikation vorgesehen hatte (das Münchner Manuskript erweckt den Eindruck einer Druckvorlage). In seinen letzten Lebensjahren scheint sich Biber vorwiegend der Komposition von Opern und lateinischen Schuldramen gewidmet zu haben, von denen alle bis auf eine Oper verlorengegangen sind. Er starb am 3. Mai 1704 in Salzburg.

Die Sonatae tam aris, quam aulis servientes (Sonaten »am Altar wie bei Hofe« - d.h. sowohl für geistliche als auch für weltliche Zwecke dienlich) wurden von dem Salzburger Verleger J.B. Mayr in Stimmbüchern herausgegeben und waren Bibers Dienstherrn gewidmet, dem Fürsterzbischof Maximilian Gandolf Graf Khuenburg. Neun der zwölf Sonaten finden sich auch in einem Manuskript des Kroměřížer Hofarchivs, was zu der Spekulation geführt hat, daß zumindest diese neun noch dort geschrieben wurden; es wäre jedoch ebenso möglich, daß Biber aus Salzburg Werkmanuskripte an seinen früheren Dienstherrn geschickt hat. In jedem Fall sieht es so aus, als sei die Sammlung als Serie von zwölf Stücken angelegt worden, vielleicht um sie der Reihe nach am Salzburger Hof aufzuführen.

Heinrich Ignaz Franz von Biber
Die Sonaten sind von der Tonart, Stimmung und Besetzung her bewundernswert abwechslungsreich; das erste und letzte Werk, die jeweils das gesamte Ensemble einsetzen, sind besonders eindrucksvoll. Bibers Vorbild sowohl für die Sammlung als Ganzes als auch für einzelne Sonaten scheint Schmelzers Sacro-profanis concentus musicus von 1662 gewesen zu sein. Wie Schmelzer schreibt Biber für ein Ensemble aus maximal zwei Trompeten und sechsstimmig aufgeteilten Streichern, und beide Komponisten bedienen sich auch kleinerer Gruppen, beispielsweise zwei Geigen, zwei Bratschen, Baß und Continuo oder zwei Geigen, drei Bratschen, Baß und Continuo. Ähnlich wie Schmelzer teilt Biber seine Sonaten außerdem in solche auf, die wie die Nummern I, II, XI und XII im wesentlichen kontrapunktisch gehalten sind, und solche wie V, VI, VIII und IX, die Kontrapunkt mit einern Idiom mischen, das aus der Tanzmusik abgeleitet ist. Beide Typen, genaugenommen alle Sonaten der Sammlung bis auf eine, haben eine Form, die man mit einer Flickendecke vergleichen könnte, da jeder Satz eine Anzahl scharf kontrastierender Abschnitte enthält. Manchmal scheint Biber seine Flickentechnik auf die Spitze treiben zu wollen, beispielsweise in der Sonate IX, wo der Hörer im Verlauf von weniger als hundert Takten Musik einer kaleidoskopischen Serie von elf Taktwechseln ausgesetzt wird.

Biber folgt Schmelzer auch insofern, als er seine Sonaten oft kettenartig aufbaut: In der Regel hat jeder Abschnitt etwas mit seinen Nachbarn gemeinsam - einen bestimmten Rhythmus oder auch nur eine flüchtige Wendung -, doch das gemeinsame Material verändert sich im Verlauf der Sonate. In dieser Hinsicht hat Bibers Kontrapunkt mehr mit der Fantasie des sechzehnten Jahrhunderts gemeinsam als mit der Fuge des achtzehnten. Die eine Sonate der Sammlung, die sich nicht an das Flickenschema hält, ist Nr. VII, eine Folge von Variationen über einen schreitenden Basso ostinato für zwei Trompeten im Dialog mit zwei Geigen. Österreichische Sonaten für Solovioline wurden oft über ein Ostinato gesetzt, aber Ensemblestücke dieses Typs sind ausgesprochen selten.

Für wen sie auch immer geschrieben wurden, in jedem Fall sind die Sonatae tam aris virtuose Werke, die ein fähiges Ensemble erfordern. Dessen erster Trompeter muß z.B. in der Lage sein, hochverzierte Musik nicht nur im traditionellen G-Dur, sondern auch in der (zumindest für Naturtrompeten) ungewöhnlichen Tonart g-Moll zu spielen. Das fragliche Werk, die Sonate X, wurde vermutlich von dem berühmten Kremsierer Trompeter Pavel Vejvanovsky inspiriert, der selbst eine Sonate in g-Moll verfaßt hat. Anscheinend hatte Vejvanovsky die Kunst gemeistert, die erniedrigte harmonische Septime (b') durch veränderten Ansatz rein klingen zu lassen und den harmoniefremden Ton e" erniedrigt anzusetzen, so daß er auf einer normalen C-Trompete in g-Moll spielen konnte. Auch Bibers Streichersätze sind erheblich schwieriger, als man sie im gängigen Repertoire fünf- und sechsstimmiger Ensemblemusik aus jener Zeit findet, obwohl sie auf Akkordspiel und Skordatur verzichten. Insbesondere scheint Biber sowohl für die Geigen als auch für die Bratschen rund eine Quarte höher als üblich geschrieben zu haben. In der Sonate XI steigen die Geigen ständig bis e'" hinauf, während die Bratschen a" erreichen, was einen ausnehmend strahlenden Effekt erzeugt.

Es ist wichtig, bei der Aufführung von Ensemblemusik des siebzehnten Jahrhunderts nach gedruckten Ausgaben im Gedächtnis zu behalten, daß Verleger darauf aus waren, ihre Kosten möglichst niedrig zu halten, so daß entbehrliche oder verdoppelnde Stimmen oft weggelassen wurden. Mit Rücksicht darauf wird bei einigen der vorliegenden Sonaten das Cello durch einen Baß im Sechzehnfußregister verdoppelt, und es kommen zwei Generalbaßinstrumente zum Einsatz - italienisches Cembalo, italienisches Virginal, Theorbe und Kammerorgel in unterschiedlichen Kombinationen. Manuskripte vergleichbarer Sonaten wie die von Schmelzer in Uppsala weisen häufig drei oder vier Duplikate von bezifferten und unbezifferten Baßstimmen auf. Wir haben uns bei unserer Aufnahme in Bezug auf Cembalo und Virginal für italienische Instrumente entschieden, weil die wenigen aus Bibers Zeit erhaltenen österreichischen Tasteninstrumente den italienischen sehr ähnlich sind. Außerdem haben wir den Sonaten I und XII unsere eigenen Paukenparts hinzugefügt. Komponisten, die Werke für mehrere Trompeten schrieben, machten sich oft nicht die Mühe, die Pauken auszuschreiben, da die Musiker damals imstande waren, sie zu improvisieren. Wir meinen, daß beide Sonaten Passagen enthalten, die durch unseren Eingriff erheblich gewonnen haben.

PETER HOLMAN ©2000 Übersetzung ANNE STEEB/BERND MÜLLER, im Booklet

Track 10: Sonata X in G minor


TRACKLIST

Heinrich Biber (1644-1704)
Sonatae tam aris, quam aulis servientes
Twelve sonatas for trumpets, strings, timpani and continuo (1676) 

 (1) Sonata I in C                                         [4'35] 
     2 trumpets, timpani, 2 violins, 3 violas, cello, 
     violone, harpsichord (e), chamber organ 
     
 (2) Sonata II in D                                        [4'12] 
     2 violins, 3 violas, cello, violone, harpsichord (e), 
     virginals (f) 

 (3) Sonata III in G minor                                 [5'21]
     2 violins, 3 violas, cello, violone, chamber organ (f) 

 (4) Sonata IV on C                                        [4'22]
     trumpet (a), violin (b), 2 violas (c,d), cello, 
     chamber organ (f) 

 (5) Sonata V in E minor                                   [5'46]
     2 violins, 3 violas, cello, violone, harpsichord (e), 
     chamber organ 

 (6) Sonata VI in F                                        [4'51]
     2 violins, 2 violas (c,d), cello, theorbo, virginals (f) 

 (7) Sonata VII in C                                       [5'26] 
     2 trumpets, 2 violins, cello, violone, virginals (f), 
     chamber organ (e) 

 (8) Sonata VIII in G                                      [5'24]
     2 violins, 2 violas (c,d), cello, violone, theorbo, 
     harpsichord 

 (9) Sonata IX in B flat                                   [4'40] 
     2 violins, 2 violas (c,d), cello, violone, harpsichord (f) 

(10) Sonata X in G minor                                   [5'01] 
     trumpet (a), violin (b), 2 violas (c,d), cello, 
     chamber organ 

(11) Sonata XI in A                                        [4'08] 
     2 violins, 2 violas (c,d), cello, violone, virginals 

(12) Sonata XII in C                                       [4'48] 
     2 trumpets, timpani, 2 violins, 3 violas, cello, violone, 
     harpsichord (f), chamber organ (e) 

´                                                Duration: 59'34
The Parley of Instruments
Roy Goodman, Peter Holman, directors

CRISPIAN STEELE-PERKINS natural trumpet (a) 
STEPHEN KEAVY natural trumpet 
ROBERT HOWES timpani 
ROY GOODMAN violin (b) 
ROY MOWATT violin 
THERESA CAUDLE viola (c) 
JUDY TARLING viola (d) 
TREVOR JONES viola 
MARK CAUDLE cello 
AMANDA MACNAMARA violone 
TIMOTHY CRAWFORD theorbo 
PAUL NICHOLSON harpsichord and chamber organ (e) 
PETER HOLMAN harpsichord, virginals and chamber organ (f) 

Recorded on 21-23 May 1983 
Recording Engineer ANTONY HOWELL Recording Producer MARTIN COMPTON 
Executive Producer EDWARD PERRY 
® 1985 © 2000 

Arnold Böcklin (1827-1901)


Arnold Böcklin: Selbstbildnis, 1873
Arnold Böcklin war bereits zu Lebzeiten ein Mythos, dem freilich schon bald nach seinem Ableben die Verfechter des Impressionismus in Deutschland, allen voran Julius Meier-Graefe mit seinem Buch »Der Fall Böcklin und die Lehre von den Einheiten«, den Todesstoß zu versetzen suchten. »Wir leben halt in der Böcklin-Zeit«, wie der Malerfreund Hans Thoma urteilte, war die Devise der Epoche, und es wäre falsch, in ihm einfach den Maler des zeitentrückten, gegenwartsmüden Bildungsbürgertums sehen zu wollen.

Böcklins Entwicklung zur gefeierten Kultfigur der Gründerzeit verlief keineswegs eingleisig. Sein Erfolg, nicht gesucht, aber auch nicht ungewollt, stellte sich erst nach entbehrungsreichen Jahren in Italien allmählich ein. Der Basler Kaufmannssohn, der in seiner Heimatstadt ersten Zeichenunterricht genoß, entwickelte bereits in seiner Ausbildungszeit, zuerst bei Wilhelm Schirmer an der Düsseldorfer Akademie, dann bei Alexandre Calame in Genf, ein lebhaftes Gefühl für die Natur. Calames Alpenpathos, das er schon bald durchschaute, ließ ihn, noch ganz spätromantisch, die Natur in ihren effektvollen Stimmungen als Schauplatz gesteigerter Empfindungsfähigkeit erleben. Seine Sehnsucht verlor sich jedoch nicht in den Alpen. Nach einem Aufenthalt in Paris, wo er die Revolutionswirren von 1848 miterlebte, zog es ihn in den Süden, nach Italien, wohin er 1850 auf Anraten seines Freundes Jacob Burckhardt übersiedelte.

In diesem Land, das seine geistige Wahlheimat wurde, suchte er im antiken Mythos, den er in realistischen, sinnlich-haptischen Landschaftsräumen ansiedelte, ewige Menschheitsthemen zu gestalten. Wiederholt kehrte Böcklin für längere Zeit in die Schweiz und nach Deutschland zurück, wo er in regem geistigen Kontakt mit seinen Freunden stand, darunter mit Gottfried Keller und Jacob Burckhardt. Auch Johann Jakob Bachofen war für ihn wichtig, der in den frühsten Epochen der Zivilisation »die dunkeln Tiefen der menschlichen Natur« unter der Herrschaft der Naturkräfte erforschte und in der mutterrechtlich geordneten Welt »die Unterordnung des Geistigen unter physische Gesetze, die Abhängigkeit der menschlichen Entwicklung von kosmischen Mächten« erkannte.

Der intensiven Atmosphäre, die ihm die südliehe Landschaft offenbarte, gab Böcklin in der Staffage eine figürliche Entsprechung. In den frühen Werken ist sie der Natur eher untergeordnet und mit ihr als gegenseitiger Ausdruck innig verschmolzen. Nach und nach überwiegt das Figürliche und avanciert zum eigentlichen Stimmungsträger. Der Maler greift bei seinen mythologischen Themen weniger auf die hehre Welt der olympischen Göttinnen und Götter oder der Heldengeschlechter als vielmehr auf die Personifikationen der Naturkräfte in Gestalt von Satyrn, Nymphen, Pan, Kentauren, Tritonen oder Nereiden zurück. Böcklins Antike gewinnt an Aktualität auch im Dialog mit Bachofen und Nietzsche. Wie diese begab sich Böcklin auf die Suche nach den Ursprüngen des Menschen, vor dem Auseinanderfallen von Mythos und Geschichte. Er war kein Historienmaler, sondern ein Schilderer von allgemeinen menschlichen Triebkräften und ewig wiederkehrenden Urzuständen. Seine Bilder handeln von Gefühlen wie Einsamkeit, Sehnsucht, Trennung, Eros, Kampf, Rausch, Glück, Seligkeit, die im Gewand des verlebendigten Mythos überzeitliche Gültigkeit besitzen.

Triton und Nereide

Arnold Böcklin: Triton und Nereide (1877). Tempera auf Papier, auf Holz,
 44,5 x 65,5 cm, Museum Stiftung Oskar Reinhart, Winterthur
Viele Hauptwerke Böcklins existieren in mehreren Fassungen, darunter, in zwei großformatigen Versionen, auch »Triton und Nereide«. Ein erstes Mal behandelte er das Thema in einem extremen Querformat in dem im Sommer 1874 vom Grafen Schack angekauften Gemälde (München, Schack-Galerie). Wie Karl Scheffler überliefert, hat Böcklin die zweite, 1875 vollendete Fassung, die ursprünglich den Titel »Meeresidyll« trug, »auf Bestellung Direktor Jordans für die Nationalgalerie mit großer Anstrengung gemalt. Aber die Kommission fand es unanständig. Darum malte Böcklin später die 'Gefilde der Seligen'. Das wurde dann akzeptiert und in den Keller gestellt. Das 'Meeresidyll' erwarb Frau Simrock für 20 000 Mark. Jetzt hat die Galerie es mit Hilfe eines Kunstfreundes für das zehnfache Geld zurückgekauft.«

In der Folge muß Jordan mit Böcklin nochmals verhandelt haben, denn dieser sandte das Winterthurer Bild, eine Studie zu einer dritten Fassung, nach Berlin. In einem Brief gab er über dieses erneut als »Meeresidyll« bezeichnete Werk Auskunft: »Eine Hauptaufgabe der Durchführung des Bildes wäre aber, den Ausdruck der Figuren mit dem der Umgebung so vollständig in Einklang zu bringen, daß jedes der Ausdruck des Anderen zu sein scheint.« Da das Sujet schon in zwei Fassungen existierte, konnte sich die Museumskommission nicht zu einer Bestellung entschließen, und die Ausführung unterblieb.

Neben Pan samt Gefolge sowie den Kentauren waren Meerwesen Böcklins bevorzugte mythologische Figuren. Sie tummeln sich in Zonen des ewigen Anbrandens des Meeres gegen das Land und drücken, indem sie die Unmöglichkeit ihrer Vereinigung symbolisieren, eine unerfüllte Sehnsucht aus. Das Meer als männliches Prinzip ist im Triton, die Erde als weibliches Prinzip in der Nereide verkörpert. Diese hat ja in keiner der drei Fassungen Flossenfüße, ist also im Gegensatz zum Triton kein eigentliches Meeresgetier. Als eine der fünfzig Töchter des Meergottes Nereus war sie Triton, dem Sohn und Diener des Poseidon, beigesellt. Böcklin hat anscheinend bei der Gestaltung seiner vielen Nymphen, Nereiden und Najaden mit etlichen Schwierigkeiten kämpfen müssen, denn das Malen nach dem lebenden Aktmodell blieb ihm verwehrt, da seine Frau dies nicht zuließ:

»Böcklin sprach von seiner Frau nie anders als in den Ausdrücken des höchsten Lobes. Er hatte für sie eine bleibende, unauslöschliche Dankbarkeit. Eines nur war ihm schmerzlich: Die Gattin war als Italienerin von Eifersucht gegen Modelle besessen, so daß sie es selbst als gealterte Matrone nicht dulden wollte, daß der bereits über die Jugendtorheiten hinausgekommene greise Künstler sich ein Modell ins Atelier kommen ließ. 'Das ist die Tragik meines Lebens', sagte mir einmal [...] Böcklin. 'Ohne Modell schaffen, ist für mich fast unmöglich. Ich kann das nicht geben, was ich will, und muß nachher die Vorwürfe der Kritik hören.'«

Die subtilen Variationen in den drei Fassungen schlagen sich auch in der Bedeutung nieder. Die Winterthurer Fassung ist gleichsam eine Kombination der beiden vorangehenden, indem von ersterer die Dreiecksituation mit der Seeschlange, von der zweiten jedoch der sich aufstützende, seufzende Triton übernommen ist. Im Münchner Bild hat sich der muschelblasende, an Fernweh leidende Triton entfremdet von der Nereide abgewandt, die den Gelüsten der Seeschlange preisgegeben ist. Diese fehlt dann in der Berliner Fassung. In der Winterthurer Version hat Böcklin die Beziehung der Figuren zugespitzt, erscheinen doch das schmerzvolle Seufzen des Triton, der nun nicht mehr die Muschel bläst, die Geste, mit der die Nereide der Seeschlange als dem Verführerischen, Triebhaften tändelnd über den Kopf streichelt, sowie deren genüßliche Zudringlichkeit in sich stimmig begründet. Georg Schmidt hat hier hinter die Fassaden der Böcklinschen Bildwelt geblickt: »[...] das Weib zwischen zwei sehr ungleichen Männern. Worin aber diese Ungleichheit liegt, das kann nicht präziser bezeichnet werden, als indem man die Darstellung ihrer mythologischen Verhüllung scheulos entkleidet: das Weib zwischen Ehemann und Freund.«

In solchen Werken sieht Werner Hofmann Böcklin als den »Verkünder animalischer Weiblichkeit«, der »das Weibliche mit äußerer Bedeutsamkeit« umkleidet, »um seinen Symbolgehalt zu legitimieren«. »Böcklin plädiert für ein zwangloses Verhältnis der Geschlechter, das sich von den bürgerlichen Moralvorstellungen befreit. In seiner Malerei steckt eine Botschaft und das Wissen um den Konflikt des Zivilisationsmenschen zwischen Wollen und Dürfen. Darum malt er nicht die Menschen seiner Zeit und deren Konflikte, sondern läßt stellvertretende mythische Rollenträger auftreten.« Denn das »freie, animalische Sich-Ausleben ist nur dem gestattet, der sich in die niedrigen Naturwesen zurückverwandelt«. Obwohl »Böcklin seiner Elementarwelt Gestalten aus dem mythischen Repertoire der idealistischen Malerei einfügt, faßt er das 'Natürliche' ungleich roher und animalischer als seine Zeitgenossen in Frankreich, die sich die literarische Umsetzung und Distanzierung ersparen. Gemessen an der derben und grobschlächtigen Triebhaftigkeit dieser Meerweiber muten die Badenden von Courbet und Renoir selbstverständlich und ungeachtet ihrer strotzenden Animalität zurückhaltend an. Auch sie treten für das Natürliche ein, doch liegt es ihnen näher als dem germanischen Menschen, der auch das Einfache und Naive mit Problematik belastet und seinen Drang nach 'Vertiefung' mit Vergröberung bezahlt.«

Die Gefilde der Seligen

Arnold Böcklin: Die Gefilde der Seligen (1877). Öl auf Leinwand, 37 x 55 cm,
 Museum Stiftung Oskar Reinhart, Winterthur
Unmittelbar nach der Ablehnung von »Triton und Nereide« avisierte Böcklin diese in einem Briefvom 17. November 1877 von ihm »Tanz der Seligen auf der Wiese« betitelte Ölstudie der Ankaufskommission der Nationalgalerie Berlin, die bei ihm »ein Bild überwiegend Landschaft mit Staffage« bestellt hatte. Da sie auf einhellige Begeisterung stieß, erhielt der Künstler zu Weihnachten 1877 den offiziellen Auftrag zur Ausführung der bildmäßigen Fassung, die am 27. August 1878 dem Spediteur übergeben wurde. Den heutigen Bildtitel hat Max Jordan, der damalige Direktor der Nationalgalerie, vorgeschlagen. Er fand bei Böcklin, der ihn mit dem »Reigen seliger Geister« in Glucks »Orpheus und Eurydike« assoziierte, sofort Zustimmung.

Schon von Anfang an wurde über Böcklins Inspirationsquellen viel gerätselt, so vermutete Guido Hauck, im Bild sei Goethes »Faust« II. Teil, 2. Akt, 3. Szene illustriert, in der der Kentaur Chiron Helena über den Fluß Peneios trägt. Als Böcklin davon hörte, lehnte er dies zunächst entschieden ab, zeigte sich dann aber interessiert über die Parallelen. Als er Hauck im Jahre 1886 besuchte, soll er ihm folgende ausführliche Interpretation seines Werks gegeben haben: »Ihre Deutung des Bildes ist bis auf die an Goethe anknüpfende Individualisirung des Zentauren und der Frauengestalt zutreffend. Von der Faust-Stelle bin ich allerdings nicht ausgegangen, wenigstens nicht im Bewußtsein. Als ich sie aber nach Kenntnisnahme Ihrer Broschüre nachlas, war ich selbst frappirt über die bis ins Einzelne gehende Übereinstimmung in der Stimmung der beidseitigen Schilderungen. Es war mir das höchst überraschend. Die Szene kam mir auf einmal bekannt vor, und ich möchte glauben, daß ich sie früher einmal gelesen habe. Jedenfalls aber lag sie mir bei der Beschäftigung mit dem Bilde fern. [...]

Während ich mit der Ausgestaltung der Gefilde der Seligen beschäftigt war, mag ich mich in einer ähnlichen Gemütsstimmung befunden haben wie Goethe, als er die Szene am Peneios dichtete. [...] Die Entstehungsgeschichte meiner Gefilde der Seligen ist etwa folgende: Ich wollte ein Bild malen, wo über ein dunkles Gewässer im Vordergrund zwischen Bäume hindurch ein in hellstem Glanze strahlendes Gelände herüberleuchtet. - Dieses Gelände wurde dann in meiner inneren Vorstellung sehr bald zum 'Gefilde der Seligen' gestempelt. Für die Staffage kam mir der naheliegende Gedanke, ein Fährmann solle eine Selige an's jenseitige Ufer hinübertragen. Dieser Fährmann mußte nothwendig die physische Fähigkeit des Tragens mit den Eigenschaften eines vernunftbegabten Wesens vereinigen. So ergab sich ganz von selbst der Zentaur. Vermöge seiner Funktion mußte ihm selbstverständlich ein würdevoller Charakter zukommen. -

Arnold Böcklin: Die Lebensinsel, 1888. Öl auf Holz, 94 x 140 cm,
Kunstmuseum Basel
Daß dabei in meiner Phantasie die unbewußte Erinnerung an das von der Antike so vielfach behandelte Motiv des Frauen-tragenden Zentauren mitgewirkt haben mag, ist wohl anzunehmen. - Ich möchte glauben, daß auch Goethe durch eine ganz ähnliche natürliche Ideenverknüpfung zu der Vorstellung des die Helena über's Wasser tragenden Chiron gekommen sein mag. [...] Die Höhle rechts bezeichnet den Eingang zur Unterwelt. Die Pappeln, wie sie vielfach einsam zum Beispiel an den Ufern des Arno stehen, mögen wohl durch ihre ganze Erscheinung schon antike Schriftsteller veranlaßt haben, sie an den Eingang des Hades zu stellen. - Die Nixen rechts dachte ich mir als Wasserdämonen, die die Ankommenden mit schmeichlerischen Lockungen zurückzuhalten und in ihr unheimliches Element zu verführen suchen. Ich dachte an Eichendorff's Verse (in dem Gedicht 'Lockung'):

Wenn im Fluß die Nixen rauschen -
Komm herab, hier ist's so kühl. -

Die Schwäne links sind die heiligen Vögel des Elysiums, die die Ankömmlinge begrüßen.« Auf Haucks Frage, ob er »unter dem am Ufer links gelagerten Paare vielleicht bestimmte Personen, etwa abgeschiedene Freunde, gedacht habe«, antwortete Böcklin: »Gewiß! Ich habe mich selbst darunter gedacht. Ich habe mir vorgestellt, wie schön es sein müsse, an der Seite eines geliebten Weibes in den seligen Gefilden zu ruhen.«

Böcklin hat demnach nicht bewußt ein literarisches Thema gestaltet, sondern dem Bild eigenen poetischen Gehalt verliehen, ohne sich über die inhaltliche Deutung vorerst Gedanken zu machen. Daß es ihm primär um das Stimmungshafte ging, bestätigte er, als er das vollendete Werk nach Berlin sandte: »Über das Gemälde selbst kann ich nichts sagen, das muß für sich selbst sprechen [...].« Ihm kam es auf die Gesamtwirkung, nicht auf das Detail an: »Der Beschauer sollte den Raum fühlen; kein Gegenstand darf ihn lang fesseln. [...]« Die Überlieferung Haucks, der alles auf eine klar benennbare Bedeutung festlegen möchte, ist daher mit Vorbehalt aufzufassen.

Im Vergleich zur Geschlossenheit dieser sprühenden, in einem Zug gemalten Skizze wirkt das großformatige Auftragswerk, das zu den populärsten Schöpfungen Böcklins zählte, etwas gekünstelt und in Einzelmotive zerfallend. Die bei der recht genauen Umsetzung der Studie verlorengegangene Spontaneität wird durch einen Gewinn an greifbarer Vergegenwärtigung und Plastizität wettgemacht. Mit Macht hat Böcklin am Problem der persönlichen Einfühlung ins Thema, an der glaubhaften Einheit von Natur und Mythos gearbeitet, was ihn von den seelenlosen Machwerken seiner Nachahmer unterscheidet. So sagte er etwa über Kentauren: »Wenn man solche Kerls malt, muß man sich auch seelisch in sie hineinleben. Ein Pferdeleib mit menschlichem Oberkörper ist noch lange kein Kentaur.« Wie dies konkret vor sich gehen soll, hat er freilich nicht verraten.

Quelle: Peter Wegmann: In: Museum Stiftung Oskar Reinhart Winterthur. Deutsche, österreichische und schweizer Malerei aus dem 18., 19. und frühen 20. Jahrhundert, Insel Verlag, Frankfurt/Leipzig 1993, Seite 190 und 197-199

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27. Oktober 2014

Antonio Bertali: Prothimia Suavissima ovvero XII Sonate a tre o quattro strumenti e basso

Das 17. Jahrhundert ging in die Musikgeschichte nicht nur als das Jahrhundert der italienischen Oper und der virtuosen Sänger ein, sondern auch als eine Epoche, in der die Instrumentalmusik auch in den höfischen Kreisen erstmals als eigenständiges und gleichwertiges Pendant zur Vokalkunst angesehen wurde. Eine führende Position an dieser Entwicklung nahm die Violine und die Instrumente der Violinfamilie wie die Viola da braccio oder das Violoncello ein, die während des 17. Jahrhunderts sukzessive die Instrumente der Viola da gamba-Familie verdrängten; von den Gattungen galt die Sonate als die musikalische Komposition, die aufgrund ihrer Formen- und Besetzungsvielfalt offenbar am besten den ästhetischen Anforderungen der Zeit entsprach.

Die wichtigsten Bereiche der Sonata (deren Name vom Begriff »sonare« = klingen abgeleitet wurde) bildeten dabei die Kirchenmusik, in der der Typus der erhabenen, meist vielstimmigen Sonata da chiesa gepflegt wurde sowie die Hofmusik mit der weltlichen, vorwiegend auf Tanzsätzen basierenden Sonata da camera. Dank zahlreicher italienischer Komponisten, die ihr Heimatland verließen und auf ausländischen Höfen wirkten, verbreitete sich die Sonata von den bedeutendsten norditalienischen Zentren der Instrumentalmusik wie Venedig, Mantua, Cremona, Modena, Bologna oder Ferrara rasch in ganz Europa. Auch am Wiener Hof finden sich bedeutende Vertreter der frühen Instrumentalmusik: Neben Komponisten wie Giovanni Battista Buonamente oder Giovanni Valentini ist hier der Komponist und Geiger italienischer Herkunft Antonio Bertali (März 1605 in Verona - 17. April 1669 in Wien) zu nennen, dessen zahlreiche, oft üppig besetzte Sonaten ein faszinierendes Dokument über höfische Kultur und kaiserlichen Prunk am Wiener Hof um 1650 darstellen.

Über die Kindheit und Jugend dieses Komponisten ist nur wenig bekannt. Seine musikalische Ausbildung erhielt er in seiner Geburtsstadt Verona bei dem Violinisten Francesco Lauro und bei Stefano Bernardi, dem Maestro di cappella im Dom von Verona. Nach der Tätigkeit und Anstellung als Violinist der Accademia Filarmonica in Verona in der Zeit zwischen 1620 und 1624 ging er nach Wien. Der genaue Zeitpunkt seiner Ankunft in Wien ist nicht bekannt; der erste verlässliche Nachweis über seine Anwesenheit in Wien stammt aus dem Jahre 1627. Als er am 26. Januar 1631 in der Hofburgkapalle die Musikerin Maria Toppa heiratete, wurde er im Eheprotokoll vom St. Stephan bereits als Instrumentalist bezeichnet. Aus diesem Jahr stammt auch Bertalis frühestes erhaltenes Werk, die Kantate Donna Real, die er für die Hochzeit des Kaisers Ferdinand III. mit der spanischen Infantin Anna Maria komponierte. Aus dem Jahr 1637 wurde sein Requiem überliefert, das dieser Komponist für Kaiser Ferdinand II. schuf. Einen der wichtigsten Höhepunkte seiner Karriere am Wiener Hof bildet die Ernennung zum kaiserlichen Hofkapellmeister, die am 1. Oktober 1649 stattfand. Als Nachfolger von Giovanni Valentini bekleidete Bertali diese Funktion bis zu seinem Tod im Jahr 1669. Fünf Jahre nach dieser Ernennung - im Jahr 1654 - wurde Bertali in den Adelsstand erhoben: eine Ehre, die mit ihm später auch Violinisten wie Johann Heinrich Schmelzer oder Heinrich Ignaz Franz Biber teilten.

Peter Isselburg: Porträt von Ferdinand II., Römisch-
Deutscher Kaiser, 1619, Fürstlich
Waldecksche Hofbibliothek Arolsen
Obwohl Bertali als ein überaus fruchtbarer Komponist bezeichnet werden kann, blieben nur relativ wenige Kompositionen von ihm erhalten. Der Schwerpunkt seiner kompositorischen Tätigkeit lag aufgrund seiner Anstellung am Wiener Hof in den musikdramatischen Werken wie Oper und Oratorium und in der Kirchenmusik. Als Opernkomponist ging er in die Musikgeschichte vor allem als der Autor der Oper L'Inganno d'amore ein, die in der denkwürdigen und üppig ausgestatteten Aufführung beim Reichstag in Regensburg am 24. Februar 1653 mit Erfolg gespielt wurde. Von dieser Oper blieb jedoch nur das Libretto erhalten; insgesamt sind nur drei seiner Opern komplett überliefert. Im Bereich der Kirchenmusik und der Messkomposition zählt Bertali neben Giovanni Felice Sances, Antonio Draghi, Johann K. Kerll, Johann Heinrich Schmelzer oder Heinrich Ignaz Franz Biber zu den wichtigsten Persönlichkeiten im Österreich des 17. Jahrhunderts. Darüber hinaus sind von ihm zahlreiche Kantaten sowie sowohl klein als auch groß besetzte Sonaten (für fünf bis achtzehn Stimmen) erhalten. Einen wichtigen Fundus seiner Werke stellt die Musikaliensammlung des Olmützer Fürstbischofs Carl Liechtenstein-Castelkorn im Schlossarchiv in Kremsier (CZ) dar, in der Antonio Bertali neben weiteren, am Wiener Hof wirkenden Komponisten wie Johann Heinrich Schmelzer, Pietr'Andrea Ziani, P. Augustin Kerzinger, Johann Baptist Dolar, Antonio Poglietti, Filippo Vismarri oder Ferdinand Tobias Richter einen prominenten Platz einnimmt. Als einer der wenigen österreichischen Autoren des 17. Jahrhunderts verfasste Bertali auch ein musiktheoretisches Werk, das unter dem Titel Regulae compositionis bzw. Instructio musicalis (1676) bekannt ist.

Der hier vorgestellte zweite Teil der Sammlung Prothimia suavissima (Süsseste Lust), die im Jahr 1672 (ohne Ortsangabe) gedruckt wurde und die in dem Departement de la Musique der Bibliothèque Nationale in Paris überliefert ist, bringt insgesamt zwölf Sonaten für drei oder vier Instrumente und Bassus continuus. Der Autor dieser Sammlung wird am Titelblatt mit den Initialen F. S. A. B. bezeichnet; nach den Angaben des bedeutenden französischen Musikers und Bibliographen Sébastien de Brossard (1655-1730) handelt es sich hier um ein Werk Antonio Bertalis. Es ist jedoch bemerkenswert, dass der Komponist Samuel Capricornus, director musicae der evangelischen Kirche in Pressburg, bereits ein Jahr zuvor (1671) in Frankfurt die Sonatensammlung Continuation der neuen wohl angestimmten Taffelmusic veröffentlichte, deren erste sechs Sonaten mit dem Druck Bertalis bis ins Detail übereinstimmen. Auch wenn die frühere Erscheinung der Sammlung Capricornus' darauf hindeuten könnte, dass Capricornus und nicht Bertali der Urheber der Sonaten ist, lässt sich die Frage der Autorschaft nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht eindeutig lösen. Einerseits gab Capricornus selbst zu, dass Bertali sein kompositorisches Vorbild war, andererseits ist es ebenso möglich, dass diese Sammlung - unter dem Namen des kaiserlichen Hofkapellmeisters veröffentlicht - zum Zeitpunkt ihrer Erscheinung bessere Aussichten auf den Verkaufserfolg hatte.

Formal gesehen handelt es sich hier um Sonaten, die sich noch stark an den Vorbildern der älteren italienischen Canzone orientieren, einer ursprünglich einsätzigen Komposition für verschiedene (Solo- oder Kammer-) Besetzungen. Das wichtigste Charakteristikum der Canzone war die Aneinanderreihung von mehreren und sowohl im Tempo als auch in der Satztechnik kontrastierenden Teilen, die durchgehend gespielt wurden. Während des 17. Jahrhunderts lässt sich dann das Streben beobachten, diese charakteristische Vielzahl der Sätze zu reduzieren und zugleich eine symmetrische Anordnung (regelmäßige Abfolge von schnellen und langsamen Sätzen) und Verselbständigung der Sätze zu schaffen. Wie es auch in der Sammlung Prothimia suavissima deutlich zu beobachten ist, entstand in jener Zeit eine ungeheuere Vielzahl an formalen Lösungen, die sich übrigens gerade in der Kirchensonate oft mehr nach den liturgischen Gegebenheiten als nach rein musikalischen Kriterien richteten.

Jan van den Hoecke: Porträt von Ferdinand III., Römisch-
Deutscher Kaiser, ca. 1643. Öl auf Leinwand,
74,5 x 61 cm, Kunsthistorisches Museum, Wien
Wie bereits erwähnt, variiert die Besetzung dieser Sonaten zwischen à 3 und à 4; diese Zahlen weisen allerdings der üblichen Praxis der Zeit nach keineswegs auf die tatsächliche Anzahl der vorhandenen Instrumente hin. Lautet der Untertitel der Sammlung cum tribus, quatuor Instrumentis redactae, Et Basso ad Organum, sagt dies deutlich, dass der Basso hier - wie im 17. und 18. Jahrhundert üblich bei der Stimmenangabe nicht mitgerechnet wurde. Darüber hinaus wurde diese Bassstimme üblicherweise mehrfach besetzt, mit akkordischen Instrumenten wie Cembalo, Orgel, Laute oder Theorbe als Harmonieträger und mit melodischen Bassinstrumenten wie etwa Violone, Violoncello, Viola da Gamba oder auch Fagott für die anhaltende Führung der Bassstimme. Die genaue Besetzung der Basso continuo-Gruppe wurde allerdings nur selten angegeben (wie auch in dieser Sammlung nicht) und richtete sich einerseits nach dem vorhandenen Instrumentarium, andererseits nach der Besetzung der Oberstimmen: Als eines der wichtigsten Kriterien gilt hier das ungeschriebene Gesetz der klanglichen Balance, wonach sich die Größe der Basso continuo-Gruppe proportional nach der Anzahl (bzw. Größe) der Oberstimmen richten musste.

Die Angabe Et Basso ad Organum am Titelblatt der Sammlung Prothimia suavissima weist aber darauf hin, dass dieses Werk für den kirchlichen Rahmen bestimmt wurde. Es ist dabei typisch für die Sonate vor und um 1700, dass die Grenzen zwischen den beiden Sonatentypen da chiesa und da camera oft nur unscharf verliefen. Oft, wie auch in Bertalis Prothimia suavissima finden sich in den Kirchensonaten Sätze, die ihren Ursprung als Tanz nicht leugnen können (s. die verkappten Couranten in der Sonata IV à 3, der Sonata IX à 3 oder der Sonata X à 3).

Die Tatsache, dass die Oberstimmen in den überlieferten Stimmen eindeutig mit den Überschriften Violino Primo und Violino Secundo bezeichnet sind, deutet an, dass es sich hier um echte Violinmusik handelt. Anders als in vielen anderen Sammlungen der Zeit, in denen die Oberstimmen oft noch alternierend (wie etwa die Sammlung Sonate a 1. 2. 3. per il Violino, o Cornetto, Fagotto, Chitarane, Violoncino o simile altro Istromento … von Giovanni Battista Fontana, Venedig 1641) besetzt werden konnten. Vergleichen wir jedoch Bertalis Sammlung mit anderen aktuellen Werken um 1670, wird schnell deutlich, dass hier mehr die kompositorische Kunst als das Streben nach ausgefallener Virtuosität im Vordergrund stand. Schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde die ursprünglich als einstimmiges Instrument konzipierte Violine auch für das aufwendige mehrstimmige Doppel- und Akkordspiel entdeckt, ähnlich wie diverse Spieltechniken (col legno, sul ponticello, glissando, pizzicato) längst zur Violinsprache zählten. Es reichte offenbar nicht, dass etwa in dem Traktat Annotazioni sopra il Compendio de'Generi, e de'Modi della Musica von Giovanni Battista Doni (Rom 1640) der Violine gar die Fähigkeit zugesprochen wurde, zahlreiche andere Instrumente wie Trompete, Laute, Pfeifen oder Zink zu imitieren; es gib ausreichend Musikbeispiele dafür, wie auch bellende Hunde, miauende Katzen oder das Hühnergeschrei Eingang in die Violinliteratur fanden.


Diego Velázquez: Porträt der Infantin Maria von
Österreich, ca. 1628. Öl auf Leinwand,
58 x 44 cm, Museo del Prado, Madrid
Anders als in diesen ausgefallenen Stücken, in denen fieberhaft nach weiteren klanglichen Möglichkeiten und Ausdrucksnuancen gesucht wurde, steht in der Prothimia suavissima - und vor allem in den homophonen Teilen der Sätze - der sinnliche Klangreichtum im Vordergrund. ln der Melodieführung überwiegt flottes Passagenwerk mit häufig angewandter Sequenz und Tonrepetitionen, die mit geigerisch dankbaren Intervallsprüngen, punktierten, u. a. auch lombardischen, Rhythmen (s. Sonata XI à 3), Triolenbewegung (Sonata X à 3) oder Figurationen in Zweiunddreißigsteln (Sonata VII à 3) durchwebt werden. An diesem regen musikalischen Geschehen beteiligen sich nicht nur die Erste und Zweite Violine (Viola), sondern auch die Dritte bzw. Vierte Stimme (Viola da gamba, Violone): ein typisches Beispiel für die Ausfigurierung der Bassstimme, die in den kommenden Jahrzehnten virtuose Bassstimmen bzw. Literatur für Bassinstrumente wie Fagott oder Violoncello entstehen ließ. Das stete Wandern der Motive von einer Stimme zur anderen, die ununterbrochen für subtile Klangveränderungen sorgt, zeigt Bertali als den wahren Meister der Nuance und der erlesenen Kompositionskunst. Nach doppelgriffigem bzw. mehrstimmigem Spiel suchen wir in dieser Sammlung vergeblich, was im Übrigen durchaus der italienischen Tradition der Zeit entspricht. Dafür aber werden, wie etwa in der Sonata III à 3 dunklere Lagen der Violine bzw. der Viola erforscht.

Wenn auch Bertali, obwohl zu seinen Lebzeiten als Violinist hoch geschätzt, im Kontext der europäischen Violinmusik des 17. Jahrhundert nicht unbedingt zu den bekanntesten Violinkomponisten oder gar zu den revolutionären Geistern wie etwa Giovanni Battista Fontana (+ um 1630 ?), Biagio Marini (1597-1666), Carlo Farina (um 1600-1649), Marco Uccelini (um 1603-1680), Maurizio Cazzati (um 1620-1677) oder Giovanni Legrenzi (1626-1690) zählt, also zu den Komponisten, die mit ihrer schöpferischen Kraft Grundsteine der Violintechnik für die kommenden Jahrhunderte legten, beweist die hier vorgelegte Sammlung Prothimia suavissima ovvero XII Sonate a tre o quattro strumenti e basso (1672), dass es ihm gelang, abseits der modischen Strömungen ein musikalisches Werk von beeindruckender melodischer Schönheit und Gedankentiefe zu schaffen, das nun mit Recht seine Wiederentdeckung genießen kann.

Quelle: Dagmar Glüxam, im Booklet

Track 8: Sonata VIII a 3

TRACKLIST

ANTONIO BERTALI (1605-1669) 

PROTHIMIA SUAVISSIMA 
ovvero 
XII SONATE A TRE O QUATTRO STRUMENTI E BASSO 
parte seconda

1.   SONATA I A 3        4'43
2.   SONATA II A 4       5'26 
3.   SONATA III A 3      7'59
4.   SONATA IV A3        3'30
5.   SONATA V A 3        4'41
6.   SONATA VI A3        2'46
7.   SONATA VII A 3      6'23
8.   SONATA VIII A 3     4'39  
9.   SONATA IX A 3       4'43
10.  SONATA X A 3        8'43
11.  SONATA XI A 3       8'30
12.  SONATA XII A 3      4'50

Durée Totale:           68'15

ARS ANTIQUA AUSTRIA 

GUNAR LETZBOR, violon 
ILIA KOROL, violon, alto
CLAIRE POTTINGER-SCHMIDT, viole de gambe 
JAN KRIGOVSKY, violone 
NORBERT ZEILBERGER, orgue, clavecin 
HUBERT HOFFMANN, archiluth 
direction: GUNAR LETZBOR 

Enregistrement réalisé en l'eglise de l'Assomption a Hallstatt, Autriche, du 24 au 29 août 2005 
par Michel Bernstein et Anne Decoville - Montage numérique : Anne Decoville 
En couverture: Antonio Bertali. Gravure de M. Lang. ÖNB/Wien, Bildarchiv, NB 501577-C 
Production: Dr Richard Lorber et Michel Bernstein 

© 2006 

Ernst H. Kantorowicz: Die zwei Körper des Königs


Umschlag: Der thronende Kaiser (vielleicht Otto II.),
Miniatur (Ausschnitt) aus dem Aachener
Liuthar-Evangeliar. Reichenau-Schule, um 975.
Aachen, Domschatz.
In Edmund Plowdens ›Reports‹, die unter Königin Elisabeth geschrieben und gesammelt wurden, fand Maitland die erste systematische Darstellung der mystischen Reden, mit denen die englischen Kronjuristen ihre Definitionen des Königtums und der königlichen Eigenschaften einnebelten und zurechtmachten. Für die Beschreibung des Problems wie der Theorie der zwei Körper des Königs bietet Plowden einen geeigneten Ausgangspunkt. Er machte sein juristisches Praktikum am »Middle Temple«, einer der berühmten Londoner Ausbildungsstätten. In seinen ›Reports‹ faßt er die Argumente und Urteile der königlichen Gerichte in den einschlägigen Prozessen zusammen. Einige charakteristische Stellen seien im folgenden zitiert.

Der berühmte Fall des Herzogtums Lancaster wurde - nicht zum erstenmal - im vierten Regierungsjahr der Königin Elisabeth verhandelt. Die Könige aus dem Hause Lancaster hatten das Herzogtum als Privatbesitz, nicht als Kronbesitz innegehabt. Eduard VI., der Vorgänger der Königin, hatte einige Grundstücke verpachtet, als er noch minderjährig war. Die im »Serjeant's Inn«, einer anderen Hochburg des englischen Rechtswesens, versammelten Kronjuristen stellten einstimmig fest, »daß nach dem gemeinen Recht keine Handlung, die der König als König vollzieht, durch seine Minderjährigkeit annulliert werden kann. Denn der König hat in sich zwei Körper, nämlich den natürlichen (body natural) und den politischen (body politic). Sein natürlicher Körper ist für sich betrachtet ein sterblicher Körper, der allen Anfechtungen ausgesetzt ist, die sich aus der Natur oder aus Unfällen ergeben, dem Schwachsinn der frühen Kindheit oder des Alters und ähnlichen Defekten, die in den natürlichen Körpern anderer Menschen vorkommen. Dagegen ist der politische Körper ein Körper, den man nicht sehen oder anfassen kann. Er besteht aus Politik und Regierung, er ist für die Lenkung des Volks und das öffentliche Wohl da. Dieser Körper ist völlig frei von Kindheit und Alter, ebenso von den anderen Mängeln und Schwächen, denen der natürliche Körper unterliegt. Aus diesem Grunde kann nichts, was der König in seiner politischen Leiblichkeit tut, durch einen Defekt seines natürlichen Leibs ungültig gemacht oder verhindert werden.« […]

Nachdem die Richter sich sozusagen eine feste himmlische Basis geschaffen hatten, fuhren sie in ihrer Argumentation im Falle des Herzogtums Lancaster fort. Wenn der König Land gekauft hatte, bevor er König war, nämlich »in der Eigenschaft seines natürlichen Körpers«, und wenn er dieses Land später weitergab, so war eine solche Gabe, auch wenn sie während seiner Minderjährigkeit vollzogen worden war, als ein Akt des Königs anzuerkennen. Denn, so erklärten die elisabethanischen Richter, und damit beginnt ihre Mystik, »obwohl er (der König) das Land in seinem natürlichen Körper besitzt oder nimmt, ist doch mit diesem natürlichen Körper sein politischer Leib verknüpft, der seinen königlichen Status und seine Dignität enthält; der politische Körper schließt den natürlichen ein, aber der natürliche Körper ist der geringere, und mit diesem ist der politische Körper konsolidiert. So hat er einen natürlichen Körper, mit dem Königsstand und der königlichen Dignität ausgestattet und geziert; aber er hat nicht einen natürlichen Körper, der vom Königsamt und der Königswürde verschieden und getrennt wäre, sondern den natürlichen und den politischen Körper gemeinsam und unteilbar. Diese zwei Körper sind in einer Person inkorporiert und bilden einen Körper, nicht zwei verschiedene, d. h. der korporative Leib ist im natürlichen und e contra ist der natürliche Leib im korporativen. So wird der natürliche Leib durch diese Verknüpfung mit dem politischen Körper (welcher politische Körper das Amt, die Regierung und die königliche Majestät enthält) größer gemacht und hat durch die besagte Konsolidation den politischen Körper in sich.« […]
Nicht nur ist der politische Körper »größer und weiter« als der natürliche, sondern ihm wohnen auch geheimnisvolle Kräfte inne, die ihn über die Unvollkommenheiten der gebrechlichen menschlichen Natur hinausheberi. »Sein politischer Körper, der seinem natürlichen Körper angefügt ist, nimmt die Schwäche des natürlichen Körpers hinweg und zieht den natürlichen, welcher der geringere ist, mit all seinen Effekten an sich, welcher der größere ist, quia magis dignum trahit ad se minus dignum.« […]

Dieser Grundgedanke war auch ein Jahr vorher in dem Prozeß Willion gegen Berkley vor einem Landgericht zur Sprache gekommen. Lord Berkley war wegen unbefugter Verfügung über Güter verklagt worden, für die er eine Steuer an König Heinrich VII. bezahlt hatte und die er als seinen unbeschränkten Besitz ansah. Die Richter dachten anders: "Obwohl nach dem Gesetz zu schließen war, daß König Heinrich VII. [die Steuer] in seinem natürlichen Körper und nicht in seinem politischen Körper nahm, erklärten die Richter, daß der König durchaus nicht der Prärogative hinsichtlich der Dinge, die er in seinem natürlichen Körper hat, entbehrt ... Denn wenn der politische Körper des Königs dieses Reiches mit seinem natürlichen Körper verbunden ist und aus beiden Körpern ein Körper entsteht, dann ändert sich der Rang des natürlichen Körpers und der in dieser Kapazität innegehabten Dinge, und die entsprechenden Wirkungen werden durch seine Union mit dem anderen Körper verändert; sie verbleiben nicht in ihrem früheren Rang, sondern nehmen an den Wirkungen des politischen Körpers teil ... Und der Grund liegt darin, daß der natürliche und der politische Körper zu einem Körper konsolidiert werden, und der politische Körper löscht jede Unvollkommenheit des anderen Körpers, mit dem er konsolidiert ist, und gibt ihm einen anderen Rang als den, den er hätte, wenn er für sich allein wäre ... In einem ähnlichen Fall lag die Ursache nicht darin, daß die Kapazität seines natürlichen Körpers in der königlichen Dignität unterging ... , vielmehr lag der Grund darin, daß mit dem natürlichen Körper, in dem er das Land besaß, der politische Körper assoziiert und verbunden war, während welcher Assoziation oder Verbindung der natürliche Körper an der Natur und den Wirkungen des politischen Körpers teilhat.«

Es ist offenkundig schwierig, die von dem politischen Körper - der im einzelnen König wie ein deus absconditus tätig ist - auf den natürlichen Leib des Königs ausgeübten Wirkungen zu definieren. Tatsächlich mußten die elisabethanischen Juristen mitunter so vorsichtig sein wie die Theologen bei der Festlegung eines Dogmas. Es war keine einfache Aufgabe, konsequent zu bleiben, wenn man gleichzeitig die perfekte Union der beiden Körper des Königs und die sehr verschiedenen »Kapazitäten« jedes Körpers für sich zu verteidigen hatte. So führten die Juristen bei ihren Erklärungen einen Eiertanz auf:

»Deshalb: wenn die zwei Körper des Königs wie ein Körper werden, dem kein Körper gleich ist, kann dieser doppelte Körper, von dem der politische Körper der größere ist, keine Erbverfügung zugunsten eines einzelnen Körpers treffen.«

»Doch wird (ungeachtet der Einheit der beiden Körper) seine Kapazität, etwas in seinen natürlichen Körper zu nehmen, nicht durch den politischen Körper beeinträchtigt, sondern bleibt bestehen.«

»Obwohl diese zwei Körper in einem gegebenen Zeitpunkt verbunden sind, beeinträchtigt eine Kapazität des einen nicht eine Kapazität des anderen, sondern sie bleiben zwei verschiedene Kapazitäten.«

»Ergo sind der natürliche und der politische Körper nicht verschieden, sondern vereint und wie ein Leib.«

Ungeachtet der dogmatischen Einheit der beiden Körper war eine Trennung des einen vom anderen möglich, und zwar jene Trennung, die man bei gewöhnlichen Menschen den Tod nennt. Im Fall Willion gegen Berkley trug Richter Southcote, sekundiert von Richter Harper, einige bemerkenswerte Argumente hierzu vor. Nach dem Prozeßbericht sagte er: »Der König hat zwei Kapazitäten, denn er hat zwei Körper, von denen der eine ein natürlicher Körper ist, der aus natürlichen Gliedern wie bei jedem anderen Menschen besteht, und in diesem Körper unterliegt er den Leidenschaften und dem Tod wie andere Menschen; der andere ist ein politischer Körper, dessen Glieder seine Untertanen sind, und er zusammen mit seinen Untertanen bilden eine Korporation, wie Southcote sagte, und er ist mit ihnen inkorporiert wie sie mit ihm, und er ist das Haupt und sie sind die Glieder, und er hat die Alleinregierung über sie; und dieser Körper unterliegt nicht den Leidenschaften wie der andere und auch nicht dem Tode, denn in Betreff dieses Körpers stirbt der König nie, und sein natürlicher Tod wird in unserem Recht, wie Harper sagte, nicht der Tod des Königs, sondern die demise des Königs genannt, wobei das Wort demise nicht bedeutet, daß der politische Körper des Königs tot ist, sondern daß eine Trennung der beiden Körper stattgefunden hat, und daß der politische Körper von dem nun toten oder von der königlichen Dignität abgeschiedenen natürlichen Körper auf einen anderen natürlichen Körper übertragen wird. Somit bedeutet das Wort eine Übersiedlung des politischen Körpers des Königs dieses Reiches aus einem natürlichen Körper in den anderen.« […]

Umgekehrt kann die menschliche Seite des Königs bzw. sein natürlicher Körper sehr bedeutsam werden. Dies mußte Sir Thomas Wroth erfahren. Heinrich VIII. hatte Sir Thomas als Geheimkämmerer dem Gefolge Eduards VI. zugeteilt, als Eduard noch nicht König war. Nach Eduards Thronbesteigung wurde die Gehaltszahlung an Sir Thomas eingestellt, da seine Dienste, obwohl für einen Prinzen geeignet, dem Stand eines Königs nicht angemessen erschienen. Richter Saunders legte dar, daß die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach der Thronbesteigung des Königs begründet gewesen wäre, wenn es sich beispielsweise »um einen Arzt oder Chirurgen und dessen Rat oder Dienst für den Prinzen gehandelt hätte; und wenn der König stirbt und der Prinz König wird, hört das Dienstverhältnis nicht auf ... , denn der Dienst erfolgt am natürlichen Körper, der Medizin und Chirurgie braucht und Krankheiten oder Unfällen auch nach der Erhebung in den Königsstand ebenso ausgesetzt ist wie zuvor, so daß die Königliche Majestät keine Änderung des Dienstverhältnisses bewirkt. Dasselbe gilt für andere Fälle, so, wenn der Prinz in Grammatik, Musik et cetera unterrichtet wird, wo die Dienstleistung sich nur auf den natürlichen Körper bezieht und nicht auf die Majestät des politischen Körpers.«

Abb. 2a: Medaille aus dem Jahr 1642: Vorderseite: Kriegsschiff
Man muß zumindest sagen, daß die Argumente der Juristen der Logik nicht entbehren. Nicht minder logisch, wenn auch weniger einfach, waren die Argumente im Fall Calvin (1608), über den Sir Edward Coke berichtet. Hier nahmen die Richter den Standpunkt ein, daß jeder auf den König vereidigte Untertan auf des letzteren, natürliche Person vereidigt ist, ebenso wie der König den Untertanen seinen Eid in seiner natürlichen Person leistet, »denn die politische Kapazität ist unsichtbar und unsterblich, nein, der politische Körper hat keine Seele, denn er entsteht durch menschliche Politik. Auch Hochverrat, das heißt »eine Absicht oder Handlung, die bezweckt, mortem et destructionem domini regis herbeizuführen, muß notwendigerweise auf seinen natürlichen Körper bezogen werden, denn sein politischer Körper ist unsterblich und nicht dem Tod unterworfen«.

Diese Erwägungen sind folgerichtig, doch war ein Angriff auf die natürliche Person des Königs zugleich ein Angriff auf den korporativen Leib des Reiches. Richter Southcote sprach an der vorhin zitierten Stelle aus dem Fall Willion gegen Berkley von der Ähnlichkeit des Staates mit dem menschlichen Körper, einer »Korporation«, deren Haupt der König ist, während die Untertanen die Glieder bilden. Diese Metapher war natürlich schon alt; sie durchzog das politische Denken im ganzen späten Mittelalter. […]

Es ist offenkundig, daß die theologische und kirchenrechtliche Doktrin, wonach die Kirche, wie die christliche Gesellschaft im allgemeinen, ein corpus mysticum mit Christus als Haupt ist, von den Juristen aus der theologischen Sphäre in jene des Staates übertragen wurde, dessen Haupt der König ist. […]

Der Leser dieser Stellen kann ungeachtet aller logischen Purzelbäume nicht umhin, die Feierlichkeit der Sprache zu vermerken, mit der diese Lehren vorgetragen werden. Auch wird der Leser leicht die letzte Quelle dieser Ausdrucksweise erkennen, die jedem Kenner des Mittelalters vertraut klingt. Man muß in der Tat nur das seltsame Bild der zwei Körper des Königs durch den traditionellen theologischen Begriff der Doppelnatur Christi ersetzen, um zu sehen, daß der Tenor der elisabethanischen Juristen aus der Begriffswelt der Theologie stammt. Man kann ihre Sprache eine kryptotheologische nennen. Über eine halbreligiöse Terminologie wurde das Königtum faktisch mit christologischen Begriffen definiert. Die im römischen Recht bezeichnenderweise »Priester der Gerechtigkeit« genannten Juristen entwickelten in England nicht nur eine »Theologie des Königtums«, wie dies in ganz Europa im 12. und 13.Jahrhundert üblich geworden war, sondern schufen eine echte »Königs-Christologie«.

Diese nicht ganz neue Feststellung hat bisher nicht die gebührende Beachtung gefunden. Maitland bemerkte richtig, daß die englischen Juristen »ein Königs-Credo aufbauten, das sich neben dem Athanasianischen Symbol sehen lassen kann«. Der von Maitland halb im Scherz gezogene Vergleich trifft den Kern der Sache. In der Doktrin der Tudor-Juristen »eine Person, zwei Körper« widerhallt die bekannte Definition des Athanasianischen Symbols »... non duo tamen, sed unus ... Unus autem non conversione divinitatis in carnem, sed assumptione humanitatis in Deum ... Unus omnino, non confusione substantiae, sed unitate personae«. […]

Es ist interessant zu beobachten, wie es im England des sechzehnten Jahrhunderts, in der Frühzeit der absoluten Monarchie, durch das Bemühen der Juristen um eine brauchbare Definition des doppelten Körpers des Königs zu einer Auferstehung und Aktualisierung aller christologischen Probleme der Frühkirche hinsichtlich der Doppelnatur kam. Es ist auch aufschlußreich, den neuen Glaubenssatz des Königtums auf seine »Rechtgläubigkeit« zu prüfen. Ein Schritt in Richtung des Arianertums ist a priori ausgeschlossen, da die Gleichwertigkeit des natürlichen Leibs des Königs mit dem politischen während ihrer »Assoziation und Verbindung« nicht in Frage gestellt wird; auch die Inferiorität des natürlichen Leibs gegenüber dem politischen ist nicht arianisch, sondern entspricht völlig dem minor Patre secundum humanitatem des orthodoxen Glaubensbekenntnisses und dem anerkannten Dogma. Die Gefahr eines königlichen »Nestorianertums« war gewiß zu allen Zeiten groß. Die Richter vermieden jedoch sorgfältig eine Spaltung der beiden Körper, indem sie ständig deren Einheit betonten, während die andere versteckte nestorianische Klippe - die Vorstellung von einem heroisch-verdienstlichen Aufstieg von der humanitas zur divinitas - kein Problem in einer Erbmonarchie werden konnte, in der das königliche Blut seinen Träger von vornherein zur Herrschaft bestimmte. Die häufige Versicherung, daß nur der natürliche Leib des Königs unter den »körperlichen Schwächen, die von der Natur oder Unfällen kommen« leiden könnte, während sein politischer Leib »nicht wie der andere den Leidenschaften oder dem Tod unterworfen ist«, schließt jede Möglichkeit eines königlichen »Patripassianismus« oder »Sabellianismus« aus, wie 1649 bewiesen wurde.

Abb. 2b: Medaille aus dem Jahr 1642:
Rückseite: Der König im Parlament.
Legende: PRO : RELIGIONE : GREGE : ET : REGE
British Museum, London
Durchaus orthodox ist auch die Haltung zum »Donatismus«, da die Handlungen des Königs ohne Rücksicht auf die persönliche Würdigkeit seines natürlichen Leibs gültig sind; seine Unmündigkeit oder sein hohes Alter spielt keine Rolle, denn der politische Körper »löscht diese Unvollkommenheiten«. Andererseits dürfte das sakramentale Problem des character indelibilis des Königs wohl immer kontrovers bleiben. Ein Hauch von Monophysitentum ist schon angedeutet worden und ist wohl nicht zu bestreiten. Er rührt von der relativen Gleichgültigkeit gegenüber der sterblichen Inkarnation oder Individuation des politischen Körpers her. Die Puritaner riefen: »We fight the king to defend the King«, d. h. sie bekämpften den (klein geschriebenen) König im natürlichen Leib zum Schutze des (großgeschriebenen) Königs im politischen Körper. Die Losung deutete in die monophysitische Richtung. Der juristische Begriff der Kontinuität der wiederholbaren Inkarnation des politischen Körpers in austauschbaren natürlichen Körpern läßt an eine »noetische« Deutung des Königtums denken. Erheblich war auch die Gefahr eines königlichen »Monotheletismus«, einer Ein-Willen-Lehre, denn es ist schwer, eine klare Grenze zwischen dem »Willen der Krone« und »dem, was der König will«, zu ziehen. Freilich fanden die Kronjuristen manchmal Gelegenheit, zwischen den beiden Willen zu unterscheiden. Im Revolutionsparlament des 17. Jahrhunderts wurde das sogar zur Regel.

Das alles soll nicht besagen, daß die Juristen bewußt Anleihen bei den Akten der frühen Konzilien machten, sondern nur, daß die Fiktion vom doppelten Körper des Königs notwendig zu Interpretationen und Definitionen führen mußte, welche sich an jene anlehnten, die hinsichtlich der Doppelnatur des Gottmenschen verkündet worden waren. Jedem Kenner der christologischen Debatten der frühchristlichen Ära wird die sprachliche und inhaltliche Ähnlichkeit jener gerichtlichen Protokolle mit denen der frühen Konzilien auffallen, ebenso die getreuliche (wenn auch mehr unbewußte als bewußte) Anwendung der gängigen theologischen Definitionen auf die Natur des Königtums. An sich ist diese Übertragung von Definitionen aus einer Sphäre in die andere, aus der Theologie ins Recht, durchaus nichts Besonderes. Die Methode des quid pro quo, die Übernahme theologischer Begriffe zur Definition des Staates, war seit Jahrhunderten gang und gäbe, genau wie umgekehrt die kaiserliche politische Terminologie und das kaiserliche Zeremoniell in der Frühzeit des Christentums den Bedürfnissen der Kirche angepaßt wurden. […]

Es ist wahr, daß die kontinentale Jurisprudenz gleichfalls zu der politischen Doktrin einer doppelten Majestät gelangte, der maiestas realis des Volkes und der maiestas personalis des Kaisers, ebenso zu zahlreichen ähnlichen Unterscheidungen. Die kontinentalen Juristen kannten aber keine parlamentarischen Institutionen englischen Typs. In England wurde die »Souveränität« nicht mit dem König allein oder dem Volk allein identifiziert, sondern mit dem »König-im-Parlament«. Während die kontinentale Jurisprudenz leicht zu einem abstrakten Staatsbegriff gelangen oder den Fürsten mit dem abstrakten Staat identifizieren konnte, kam sie nie zu der Auffassung des Fürsten als corporation sole, als Einmann-Körperschaft, einem hybriden Begriff komplizierter Abstammung, der den auch vom Parlament repräsentierten »politischen Körper« in sich schloß. Der europäische Kontinent hatte weder begrifflich noch terminologisch eine Parallele zu dem englischen »physiologischen« Konzept der zwei Körper des Königs zu bieten.

Aus der englischen Staatstheorie ist dagegen der Begriff der zwei Körper des Königs nicht wegzudenken. Ohne diese klärenden, wenn auch mitunter verwirrenden Unterschiede zwischen der Ewigkeit [des großgeschriebenen] und der Zeitlichkeit des [kleingeschriebenen] Königs, zwischen seinem immateriellen und unsterblichen politischen Körper und seinem materiellen, sterblichen natürlichen Körper wäre es dem Parlament kaum möglich gewesen, sich der gleichen Fiktion zu bedienen, um im Namen Karls I., Königs im politischen Körper, das Heer aufzubieten, das denselben Karl I., König im natürlichen Körper, bekämpfen sollte. Die Deklaration beider Häuser des Parlaments vom 27. Mai 1642 behielt den König im politischen Körper bei, während der König im natürlichen Körper sozusagen ausgefroren wurde. »Es wird anerkannt, sagte die parlamentarische Doktrin, daß der König die Quelle der Gerechtigkeit und des Schutzes ist, aber die Handlungen der Justiz und des Schutzes werden nicht von seiner Person ausgeübt und hängen nicht von seinem Gefallen ab, sondern von seinen Gerichten und Ministern, die hier ihre Pflicht tun müssen, auch wenn es ihnen der König in eigener Person verbieten sollte: und wenn sie gegen den Willen und persönlichen Befehl des Königs Urteile fällen, sind es immer noch die Urteile des Königs. Das Hohe Gericht des Parlaments ist nicht nur ein Gerichtshof der Rechtsprechung ..., sondern ebenso ein Rat ..., dessen Aufgabe es ist, den öffentlichen Frieden und die Sicherheit im Königreich zu erhalten und des Königs Willen in den dazu erforderlichen Dingen zu erklären, und was es hierbei tut, trägt den Stempel der königlichen Autorität, auch wenn Seine Majestät ... in eigener Person demselben widerspricht oder es verhindert ...«

Abb. 3: Siegel König Karls I. (Das sogenannte "Fifth Seal").
Aus: Trésor de numismatique et de glyptique. Sceaux des
 roi et reines d'Angleterre. Paris 1858, Tafel XX.
Kurz nach den Maibeschlüssen von 1642 wurden Medaillen geprägt, die den König im Parlament zeigten. Im unteren Teil der Rückseite erkennt man die Abgeordneten des Unterhauses mit ihrem Sprecher, im oberen die Lords; ganz oben sieht man, um drei Stufen erhöht, den königlichen Thron, auf dem der im Profil sichtbare König unter einem Baldachin sitzt (Abb. 1). Es ist offenkundig der politische Körper des Königs, das Haupt des politischen Körpers des Reiches: der König-im-Parlament, der mit den Lords und Abgeordneten zusammenzuhalten hatte, im Notfall auch gegen den König im natürlichen Körper. Auf diese Weise gehörte der König weiter dem Parlament an; noch war kein Ausschluß erfolgt. Auf der Vorderseite der Medaille umrandete die Inschrift PRO RELIGIONE LEGE REGE ET PARLIAMENTO das Bild Karls I., Königs im natürlichen Leib.

Auf einer anderen Medaille umgab eine andere Inschrift das Abbild des Königs (Abb. 1f): SHOULD HEAR BOTH HOUSES OF PARLIAMENT FOR TRUE RELIGION AND SUBJECTS FREEDOM STANDS (Er soll beide Häuser des Parlaments wegen der wahren Religion und des Freiheitsstands der Untertanen hören.) Das war ein wörtliches Zitat aus der Deklaration des Parlaments vom 19. Mai 1642, in der Lords und Gemeine den König aufforderten, sich »von der Weisheit beider Häuser des Parlaments beraten zu lassen«. Doch der König im natürlichen Leib konnte sich keinen Rat mehr bei der Weisheit des Parlaments holen; er hatte Whitehall und London verlassen und seine Residenz nach Oxford verlegt.

Eine andere Medaille, die später in diesem Jahr geprägt wurde, erzählt eine andere Geschichte (Abb. 2). Von ihrer Vorderseite war das Bild des Königs verschwunden; man sah stattdessen das Bild eines Schiffs - nicht des Staatsschiffs, sondern eines Schlachtschiffs der Marine, die sich inzwischen der Sache des Parlaments angeschlossen hatte. Die Rückseite war scheinbar unverändert. Man sieht wieder die beiden Häuser des Parlaments und den König, aber der König thront nicht mehr auf einem Podest. Er ist nur bis zum Knie sichtbar und sieht mehr wie ein von den Vorhängen eingerahmtes Porträt aus, ein schwaches Abbild des Großen Siegels oder dessen Mittelteils (Abb. 3). Es war ja dieses Siegel, das dem Parlament die Autorität verlieh, gegen das Individuum Karl I. aufzutreten. Die Legende PRO RELIGIONE GREGE ET REGE sagte deutlich genug, wofür das Parlament kämpfte. Dabei blieb es auch, nachdem das Bild Karls I. ebenso wie das Schiff verschwunden war und das Bild des Oberbefehlshabers der parlamentarischen Streitkräfte, Robert Devereux, Graf von Essex (Abb. 1d), an seine Stelle getreten war, indes wiederum die Rückseite, der König als politischer Körper im Parlament, unverändert blieb. Anders ausgedrückt, war der König als natürlicher Körper in Oxford dem Parlament ein Ärgernis geworden, aber der König als politischer Körper war noch nützlich. Er war immer noch im Parlament präsent, wenn auch nur in seinem Siegelbild. Das Ganze illustrierte den puritanischen Ruf: »We fight the king to defend the King.«

Die Fiktion von den zwei Körpern des Königs ist auch nicht von den folgenden Geschehnissen zu trennen. Das Parlament brachte es fertig, »Karl Stuart, als König von England zugelassen und hierbei mit beschränkter Macht betraut«, wegen Hochverrats zu verurteilen und schließlich lediglich den König als natürlichen Leib hinzurichten, ohne dem politischen Körper zu nahezutreten oder ihn gar zu vernichten - ganz im Gegensatz zu den Vorgängen in Frankreich im Jahre 1793. Die englische Doktrin von den zwei Körpern des Königs hatte große Vorteile. Wie Richter Brown einmal sagte: »König ist ein Name, der Dauer beinhaltet; er soll als Haupt und Regent des Volkes (wie es das Gesetz annimmt) solange fortdauern, als das Volk besteht ... , und in diesem Namen stirbt der König nie.«

Quelle: Ernst H. Kantorowicz: Die zwei Körper des Königs. Eine Studie zur politischen Theologie des Mittelalters. Deutscher Taschenbuch Verlag, 1990. ISBN 3-423-04465-9 Zitiert wurden Auszüge aus Kapitel I, Seite 31 - 46

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